Formulare & Merkblätter für alle Lehramtsstudiengänge


Briefkasten
Haupteingang Parkstraße 6
18057 Rostock

Postadresse
Universität Rostock
Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter
18051 Rostock

Formulare
Antrag auf Anerkennung / Anrechnung

Bitte befassen Sie sich zunächst mit dem Anerkennugs- & Einstufungsprozess, bevor Sie den Antrag ausfüllen.

Voraussetzungen für die Ausstellung einer Einstufungsbescheinigung:

  • Anerkennung bereits erbrachter Leistungen aus anderen Studiengängen
  • Bewerbung höheres Fachsemester (beim Studierendensekretariat)

Für Bewerbungen in einen neuen Studiengang und/oder ein neues Fach (1. Fachsemester) benötigen Sie keine Einstufung.
 

Anerkennungsprozess
Formular zum Antrag auf Anerkennung / Anrechnung
Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist

Liegen triftige Gründe vor, können Sie beim ZPA einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten stellen.

Dem Antrag sind offizielle Nachweise, aus denen der Grund für die Beantragung der Fristverlängerung hervorgeht, beizufügen.
Im Krankheitsfall sind die Unterlagen zwingend im Original vorzulegen.

Sobald der zuständige Prüfungsausschuss über Ihren Antrag entschieden hat, erhalten Sie einen Bescheid.

Einreichungsfrist:
Im eigenen Interesse stellen Sie den Antrag frühstmöglich innerhalb der Bearbeitungszeit - bestenfalls unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes. Andernsfalls kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht garantiert werden und ggf. zum Verlust eines Versuches führen.

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Anzeige einer Lehrveranstaltungsüberschneidung

Kommt es im Studiensemester zur Überschneidung von Lehrveranstaltungen in Pflichtmodulen mit gleichem Regelprüfungstermin und gibt es keine alternativen Veranstaltungsangebote, reichen Sie bitte das Formular zur Anzeige einer Lehrveranstaltungsüberschneidung im ZPA ein.

Einreichungsfrist:
unverzüglich nach Bekanntwerden der Überschneidung

 

 

 

 

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Anzeige einer Prüfungsüberschneidung

Finden zwei Prüfungen zeitlich überlappend statt bzw. haben Sie eine sehr kurze Wegzeit zwischen zwei Prüfungsorten (z.B. 10 min, um vom Ulmencampus zur August-Bebel-Str. zu gelangen), können Sie eine Prüfungsüberschneidung anzeigen. Das entsprechende Formular ist im ZPA einzureichen.

Sollten Sie beide Prüfungen im regulären Versuch absolvieren, markieren Sie bitte auf dem Formular, welche Prüfung Sie bevorzugt im jeweiligen Prüfungssemester ablegen möchten.

Das ZPA versucht nach Anzeige der Prüfungsüberschneidung zusammen mit den betreffenden Fachbereichen eine Lösung zu finden.

Einreichungsfrist:
unverzüglich nach Bekanntwerden der Überschneidung
spätestens mit der Anmeldung der Modulprüfungen bzw. zum Ende der Prüfungsanmeldephase eines Semeters

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Krankheitsnachweis

Können Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Modulprüfung teilnehmen, ist beim ZPA ein Antrag auf Prüfungsrücktritt aufgrund von Krankheit zu stellen.
Hierfür ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, das vollständig ausgefüllte Formular für den Krankheitsnachweis - im Original - im ZPA einzureichen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-Bescheinigung) werden nicht anerkannt!

Schicken Sie uns als Vorabinformation den Krankheitsnachweis eingescannt per Mail.
Zur Glaubhaftmachung muss jedoch der Originalnachweis unverzüglich im ZPA nachgereicht bzw. mit der Post an das ZPA gesendet werden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen mit nachträglichen Änderungen, die nicht erkennbar der Ärztin/ dem Arzt oder dem Praxispersonal zugeordnet werden können, ohne Weiteres nicht zur Glaubhaftmachung geeignet sind. Die Universität Rostock behält sich vor, im Einzelfall strafrechtliche Schritte einzuleiten. Strafbare Handlungen können zudem zur Exmatrikulation führen.


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Krankheit eines Kindes oder sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen

RPO LA 2022 §20 (2):
"Soweit die Einhaltung von Fristen für die erstmalige Meldung zu einer Prüfung, die Wiederholung von Prüfungen, die Gründe für das Versäumnis von Prüfungen und die Einhaltung von Bearbeitungszeiten für Prüfungsarbeiten betroffen sind, steht der Krankheit der Kandidatin/des Kandidaten die Krankheit eines von ihr/ihm überwiegend allein zu versorgenden Kindes oder sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen gleich."

Ist ein von Ihnen zu betreuendes Kind erkrankt und Sie können aus diesem Grund nicht an einer Prüfung teilnehmen, reichen Sie zusammen mit dem Krankheitsformular bitte die ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes und eine Kopie der Geburtsurkunde im ZPA ein.
Im Falle eines pflegebedürftigen Angehörigen reichen Sie bitte zusätzlich zum Krankheitsformular einen Nachweis über die Betreuung ein.

Propädeutikum

Auszug aus der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien:

Anlage 4.9: Fachanhang Griechisch - Absatz 1.3.1:

"Das Studium des Faches Griechisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien setzt das Graecum und das Latinum voraus. Bei fehlendem Graecum wird dem Lehramtsstudium ein einjähriges Propädeutikum vorgeschaltet. Das Studium in beiden Fachwissenschaften und in Bildungswissenschaften gemäß dem Prüfungs- und Studienplan beginnt in diesem Fall zwei Semester später. Das Propädeutikum ist spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit von der/dem Studierenden beim zentralen Prüfungs- und Studienamt anzuzeigen."

Anlage 4.11: Fachanhang Latein - Absatz 1.3.1

"Das Studium des Faches Latein im Studiengang Lehramt an Gymnasien setzt das Graecum und das Latinum voraus. Bei fehlendem Latinum wird dem Lehramtsstudium ein einjähriges Propädeutikum vorgeschaltet. Das Studium in beiden Fachwissenschaften und in Bildungswissenschaften gemäß dem Prüfungs- und Studienplan beginnt in diesem Fall zwei Semester später. Das Propädeutikum ist spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit von der/dem Studierenden beim zentralen Prüfungs- und Studienamt anzuzeigen."

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Rücknahme der Prüfungsanmeldung

Eine Anmeldung oder Anzeige zur Prüfung kann ohne Angabe von Gründen bis zu sieben Tage vor dem Prüfungstermin wirksam zurückgenommen werden. Dies gilt für Erstanmeldungen und Wiederholungsversuche, aber nicht für Prüfungen, die als semesterbegleitend ausgewiesen sind.
Nach Bearbeitung der Rücknahme ist die entsprechende Modulanmeldung in Ihrem Studienverlauf nicht mehr ersichtlich.

Prüfen Sie vor Antragsstellung, ob die Anmeldung im Prüfungsportal selbstständig storniert werden kann!

Einreichungsfrist:
bis spätestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin
(Bei schriftlichen Arbeiten ist der reguläre Abgabetermin maßgebend, nicht individuell verlängerte Abgabefristen.)

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Wechsel des Förderschwerpunktes (Lehramt für Sonderpädagogik)

Wenn Sie den Wechsel eines Förderschwerpunktes anstreben, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Über das Bild (rechts) werden Sie an eine Internetseite weitergeleitet. Diese Seite bitte NICHT mit MS Internet Explorer öffnen. 
  • Dort geben Sie bitte alle entsprechenden Angaben an. Im Anschluss wird ein Antrag generiert. Dieser Antrag muss spätestens bis zum 01.06. eines Jahres unterschrieben und im Original im ZPA vorliegen.
  • Ein Wechsel ist nur zum Wintersemester möglich.

Klicken Sie bitte auf das Bild, um zum Antrag zu gelangen.

Wechsel des Grundschulfaches nach Wahl

Wenn Sie den Wechsel eines Grundschulfaches nach Wahl anstreben, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Über das Bild (rechts) werden Sie an eine Internetseite weitergeleitet. Diese Seite bitte NICHT mit MS Internet Explorer öffnen. 
  • Dort geben Sie bitte alle entsprechenden Angaben an. Im Anschluss wird ein Antrag generiert. Dieser Antrag muss spätestens bis zum 01.06. eines Jahres unterschrieben und im Original im ZPA vorliegen.
  • Ein Wechsel ist nur zum Wintersemester möglich.
  • Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung auf Ihre Uni-Mail-Adresse, welches Grundschulfach Ihnen per Losverfahren zugewiesen wurde.
  • Hinweis Eignungsprüfungen (Sportwissenschaft & hmt): Der Antrag muss bis spätestens 01.06. im Original im ZPA vorliegen, auch wenn die Eignungsprüfung erst nach dem 01.06. stattfindet. In diesem Fall kann der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung nachgereicht werden.

Klicken Sie bitte auf das Bild, um zum Antrag zu gelangen.

Merkblätter