Reisekostenzuwendungen
Reisekostenzuschuss für Praxisphasen an Schulen und Kinder- und Jugendhilfe Einrichtungen (KJH) im ländlichen Raum MV
Studierende können ab sofort einen Reisekostenzuschuss in Höhe von bis zu 20 EUR/Tag beantragen.
Der Reisekostenzuschuss wird für Schulpraktische Studien (SPÜ und Praktika) an Schulen und KJH Einrichtungen gewährt, sofern sich diese im ländichen Raum in MV befinden.
Der Zuschuss beträgt, je nach Entfernung vom Hochschulstandort,
- 10 EUR/Tag, wenn die Schule oder KJH Einrichtung bis zu 49 km vom Hochschulstandort entfernt ist (einfache Fahrt) oder
- 20 EUR/Tag, wenn die Schule oder KJH Einrichtung mehr als 50 km vom Hochschulstandort entfernt ist (einfache Fahrt).
Der Hochschulstandort ist immer die Universität Rostock, Universitätsplatz 1, 18055 Rostock. Die kürzeste Streckenentfernung ist maßgeblich bei der Ermittlung des Tagessatzes.
Antragsverfahren
Bitte laden Sie die Dokumente herunter und speichern Sie diese auf Ihrem Computer, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen. Achten Sie bitte darauf, alle ausgefüllten Dateien als PDF zu speichern, bevor Sie sie einreichen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
1. Antrag auf Reisekostenzuschuss ausfüllen und unterschreiben als PDF speichern +
2. In Abhängigkeit von der beabsichtigten Praxisphase:
• Formular „Bestätigung über ein vereinbartes Praktikum“ oder
• Formular „Bestätigung über die beabsichtigte Teilnahme an einer schulpraktischen Übung“.
3. Nach Absolvierung des Praktikums/der SPÜ muss der Verwendungsnachweis vorgelegt werden:
• Formular „Bestätigung über die regelmäßige Teilnahme an einem Praktikum“ oder
• Formular„Bestätigung über die regelmäßige Teilnahme an einer SPÜ“.
Informationen zur Reisekostenrichtlinie

Ansprechpartnerin
Katja Ladenthin
Tel.: (0381) 498-2911
mailto:reisekosten.lehramtuni-rostockde
Postadresse
Universität Rostock
Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB)
Doberaner Str. 115
18057 Rostock
Reisekostenrichtlinie MV- gewählte Schulen der LA-Studierenden der Universität Rostock
Diese Karte zeigt Ihnen, an welchen Schulen in MV die Studierenden der Universtät Rostock im Jahr 2021 ihre Praktika und SPÜ, mit Förderung über die Reisekostenrichtline MV, absolviert haben.
Bei Fragen zur Reisekostenrichtlinie wenden Sie sich bitte gern an Frau Katja Ladenthin.
FAQs
Wer ist die Ansprechpartnerin bei Fragen zu Reisekostenzuschüssen?
Katja Ladenthin bearbeitet Ihre Anliegen und steht beratend zur Verfügung unter Tel.: 0381/498-2911 oder per E-Mail unter katja.ladenthinuni-rostockde.
Wann ist der Antrag auf Reisekostenzuschuss zu stellen?
Da die finanziellen Mittel begrenzt sind, empfehlen wir, den Antrag möglichst vor Beginn der SPÜ bzw. des Praktikums zu stellen. Grundsätzlich ist eine Antragstellung bis drei Monate nach Beginn der SPÜ bzw. des Praktikums möglich.
Wo ist der Antrag für Reisekostenzuschüsse einzureichen?
Bitte senden Sie den Antrag zusammen mit den Nachweisen digital per E-Mail an: reisekosten.lehramtuni-rostockde.
Alternativ können Sie die Unterlagen auch postalisch einreichen an:
Universität Rostock
ZLB / Praktikumsbüro
z. Hd. Frau Ladenthin
Doberaner Straße 115
18057 Rostock
Welche Formulare werden für die Antragstellung benötigt?
Wir benötigen bitte immer einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Reisekostenzuschuss mit der entsprechenden Anlage „Bestätigung über ein vereinbartes Praktikum“ oder „Bestätigung über die beabsichtigte Teilnahme an einer schulpraktischen Übung“.
Zum Ende des Praktikums oder der SPÜ muss der Verwendungsnacheis eingereicht werden. Bitte nicht mit dem Bestätigungsschein für das Praktikumsbüro verwechseln.
Die Formulare für den Verwendungsnachweis für das Praktikum bzw. die SPÜ finden Sie unter dem Punkt Antragsverfahren -Formulare.
Wozu ist das Formular „Rechtsbehelfsverzicht“? Was muss bei Rücksendung beachtet werden?
Wenn Sie einen positiven Bescheid vom ZLB erhalten, finden Sie im Anhang die Anlage „Rechtsbehelfverzicht“. Der Ihnen zugegangene Bescheid wird grundsätzlich einen Monat nach seinem Zugang rechtskräftig. Erst danach erfolgt die Auszahlung des mit dem Bescheid gewährten Reisekostenzuschusses.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf die Einlegung von Rechtsmitteln zu verzichten, indem Sie uns das Formular „Rechtsbehelfverzicht“ ausgefüllt und im Original zurücksenden. Sobald uns das Formular vorliegt, kann die Auszahlung veranlasst werden. Andernfalls erfolgt die Auszahlung generell erst einen Monat nach Zugang des Bescheids.
Gibt es eine Mindest- und Höchstdauer für Schulpraktische Studien?
Grundsätzlich beträgt die Mindestdauer 15, die Höchstdauer 75 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Eine SPÜ bzw. ein Praktikum gilt darüber hinaus als förderfähig, wenn der erfolgreiche Abschluss durch dieden Dozierenden bescheinigt wird. Somit kann beispielsweise auch eine fünf- oder sechstägige SPÜ förderfähig sein.
Wie hoch ist der Reisekostenzuschuss?
Der Zuschuss beträgt, je nach Entfernung vom Hochschulstandort:
- 10 EUR/Tag, wenn die Schule oder KJH Einrichtung bis zu 49 km vom Hochschulstandort entfernt ist (einfache Fahrt) oder
- 20 EUR/Tag, wenn die Schule oder KJH Einrichtung 50 km vom Hochschulstandort entfernt ist (einfache Fahrt).
Der Hochschulstandort ist immer die Universität Rostock, Universitätsplatz 1, 18055 Rostock. Die kürzeste Streckenentfernung ist maßgeblich bei der Ermittlung des Tagessatzes.
Muss ich Fahrkarten oder Tankbelege für die Abrechnung einreichen?
Nein! Es erfolgt keine Erstattung der tatsächlichen Reisekosten. Studierende erhalten eine pauschalierte Zuwendung, daher ist das Einreichen von Belegen nicht erforderlich.
Meine Praktikumschule ist nicht im Verzeichnis aufgeführt. Was kann ich tun?
Das Schulverzeichnis besteht aus mehreren Tabellenblättern und ist sortiert nach ABS, freie ABS, BS und freie BS. Falls Sie die gesuchte Schule nicht in dem Verzeichnis finden, Sie Ihr Praktikum in MV, nicht jedoch in Rostock sowie folgenden Orten absolvieren:
Admannshagen/Bargeshagen, Bentwisch, Broderstorf, Dummerstorf, Kavelstorf, Elmenhorst /Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Mönchhagen, Papendorf, Roggentin, Rövershagen
sonstige Umlandgemeinden von Rostock: Klein Kussewitz, Nienhagen, Pölchow, Poppendorf, Stäbelow, Ziesendorf
dann kontaktieren Sie uns bitte. Gern prüfen wir individuell ob eine Förderung möglich ist.
Ich kann oder möchte das Praktikum oder die SPÜ nicht antreten. Was ist zu tun?
Sollten Sie das Praktikum oder die SPÜ nicht oder nur teilweise antreten, müssen Sie das ZLB, Frau Ladenthin bitte umgehend informieren. Bereits erhaltene Vorauszahlungen müssen zurückgezahlt werden.