
Die Lehrkräftebildung für berufliche Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ist in drei Phasen unterteilt. Die erste Phase umfasst das Studium, die zweite Phase das Referendariat und die dritte Phase die Berufsausübung inklusive stetiger Weiterbildung.
Die Vorgaben für die drei Phasen werden vom Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung festgelegt und sind in den Landesgesetzten von Mecklenburg-Vorpommern niedergeschrieben. Allumfassend ist das Lehrerbildungsgesetz des Landes, sowie die Lehrerausbildungsverordnung. Jede Phase basiert auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. Welche Institutionen an der Lehrkräftebildung für berufliche Schulen involviert sind und welche Aufgaben diese dabei haben, wird im folgenden Video genauer erklärt.