Reisekostenzuwendungen

Reisekostenzuschuss für Praxisphasen an Schulen und Kinder- und Jugendhilfe Einrichtungen (KJH) im ländlichen Raum MV

Studierende können ab sofort einen Reisekostenzuschuss in Höhe von bis zu 20 EUR/Tag beantragen.
Der Reisekostenzuschuss wird für Schulpraktische Studien (SPÜ und Praktika) an Schulen und KJH Einrichtungen gewährt, sofern sich diese im ländichen Raum in MV befinden.

Der Zuschuss beträgt, je nach Entfernung vom Hochschulstandort,

  • 10 EUR/Tag, wenn die Schule oder KJH Einrichtung bis zu 49 km vom Hochschulstandort entfernt ist (einfache Fahrt) oder
  • 20 EUR/Tag, wenn die Schule oder KJH Einrichtung mehr als 50 km vom Hochschulstandort entfernt ist (einfache Fahrt).

Der Hochschulstandort ist immer die Universität Rostock, Universitätsplatz 1, 18055 Rostock. Die kürzeste Streckenentfernung ist maßgeblich bei der Ermittlung des Tagessatzes.

Antragsverfahren

1. Antrag auf Reisekostenzuschuss ausfüllen und unterschreiben +

2. In Abhängigkeit von der beabsichtigten Praxisphase:
     • Formular „Bestätigung über ein vereinbartes Praktikum“ oder
     • Formular „Bestätigung über die beabsichtigte Teilnahme an einer schulpraktischen Übung“.

3. Nach Absolvierung des Praktikums/der SPÜ muss der Verwendungsnachweis vorgelegt werden:
    • Formular „Bestätigung über die regelmäßige Teilnahme an einem Praktikum“ oder
    • Formular „Bestätigung über die regelmäßige Teilnahme an einer SPÜ“.

Ansprechpartnerin

Katja Ladenthin

Tel.: (0381) 498-2911
E-Mail: katja.ladenthinuni-rostockde

Postadresse
Universität Rostock
ZLB (Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung)
Praktikumsbüro Lehramt
Doberaner Str. 115
18057 Rostock

Info-Flyer Reisekostenzuschuss


Reisekostenrichtlinie MV- gewählte Schulen der LA-Studierenden der Universität Rostock

Diese Karte zeigt Ihnen, an welchen Schulen in MV die Studierenden der Universtät Rostock im Jahr 2021 ihre Praktika und SPÜ, mit Förderung über die Reisekostenrichtline MV, absolviert haben.

Bei Fragen zur Reisekostenrichtlinie wenden Sie sich bitte gern an Frau Katja Ladenthin.

Kartendaten ©2022 GeoBasis-DE/BKG (©2009), Google

FAQs

Wer ist die Ansprechpartnerin bei Fragen zu Reisekostenzuschüssen?

Wer ist die Ansprechpartnerin bei Fragen zu Reisekostenzuschüssen?

Katja Ladenthin bearbeitet Ihre Anliegen und steht beratend zur Verfügung unter Tel.: 0381/498-2911 oder per E-Mail unter katja.ladenthinuni-rostockde.

Wann ist der Antrag auf Reisekostenzuschuss zu stellen?

Wann ist der Antrag auf Reisekostenzuschuss zu stellen?

Da die finanziellen Mittel begrenzt sind, empfehlen wir die Antragstellung möglichst vor Beginn der SPÜ/Praktika. Grundsätzlich ist die Beantragung bis drei Monate nach Antrittsbeginn der SPÜ/des Praktikums möglich.

Wo ist der Antrag für Reisekostenzuschüsse einzureichen?

Wo ist der Antrag für Reisekostenzuschüsse einzureichen?

Bitte schicken Sie den Antrag nebst Nachweisen digital per E-Mail an: Katja.ladenthin@uni-rostock.de. Postalisch können Sie die Unterlagen ebenfalls einreichen an: Universität Rostock/ZLB/Praktikumsbüro/z.Hd. Frau Ladenthin/Doberaner Straße 115/18057 Rostock oder geben Sie Ihren Antrag in der Poststelle der Universität in der Schwaanschen Straße 2 ab.

Welche Formulare werden für die Antragstellung benötigt?

Welche Formulare werden für die Antragstellung benötigt?

Wir benötigen bitte immer einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Reisekostenzuschuss mit der entsprechenden Anlage „Bestätigung über ein vereinbartes Praktikum“ oder„Bestätigung über die beabsichtigte Teilnahme an einer schulpraktischen Übung“.

Zum Ende des Praktikums oder der SPÜ muss der Verwendungsnacheis eingereicht werden. Bitte nicht mit dem Bestätigungsschein für das Praktikumsbüro verwechseln.

Die Formulare für den Verwendungsnachweis für das Praktikum bzw. die SPÜ finden Sie unter dem Punkt Antragsverfahren -Formulare.

Wozu ist das Formular „Rechtsbehelfsverzicht“? Was muss bei Rücksendung beachtet werden?

Wozu ist das Formular „Rechtsbehelfsverzicht“? Was muss bei Rücksendung beachtet werden?

Wenn Sie einen positiven Bescheid vom ZLB erhalten, finden Sie angefügt die Anlage „Rechtsbehelfverzicht“. Der Ihnen zugegangene Bescheid wird grundsätzlich einen Monat nach Zugagang rechtskräftig. Erst dann wird Ihnen der mit dem Bescheid gewährte Reisekostenzuschuss auch tatsächlich ausgezahlt.

Sie haben aber die Möglicheit auf die Einlegung von Rechtsmitteln zu verzichten, indem Sie uns das Formular „Rechtsbehelfverzicht“ ausgefüllt und im Orginal zurücksenden. Sobald das Formular bei uns vorliegt, kann dann die Auszahlung veranlasst werden. Ansonsten kommt es generell immer erst einen Monat nach Zugang des Bescheides zu einer Auszahlung.

Gibt es eine Mindest- und Höchstdauer für Schulpraktische Studien?

Gibt es eine Mindest- und Höchstdauer für Schulpraktische Studien?

Grundsätzlich beträgt die Mindestdauer 15 und die Höchstdauer 75 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Darüber hinaus gilt eine SPÜ/Praktikum als förderfähig, wenn der Abschluss einer Schulpraktischen Übung bzw. eines Praktikums vom Dozierenden bescheinigt wird. Demzufolge ist beispielsweise auch eine 5 oder 6 tägige SPÜ förderfähig.

Wie hoch ist der Reisekostenzuschuss?

Wie hoch ist der Reisekostenzuschuss?

Der Zuschuss beträgt, je nach Entfernung vom Hochschulstandort:

  • 10 EUR/Tag, wenn die Schule oder KJH Einrichtung bis zu 49 km vom Hochschulstandort entfernt ist (einfache Fahrt) oder
  • 20 EUR/Tag, wenn die Schule oder KJH Einrichtung 50 km vom Hochschulstandort entfernt ist (einfache Fahrt).

Der Hochschulstandort ist immer die Universität Rostock, Universitätsplatz 1, 18055 Rostock. Die kürzeste Streckenentfernung ist maßgeblich bei der Ermittlung des Tagessatzes.

 

 

Muss ich Fahrkarten oder Tankbelege für die Abrechnung einreichen?

Muss ich Fahrkarten oder Tankbelege für die Abrechnung einreichen?

Nein! Es erfolgt keine Erstattung der tatsächlichen Reisekosten. Studierende erhalten eine pauschalierte Zuwendung, daher ist das Einreichen von Belegen nicht erforderlich.

Meine Praktikumsschule ist nicht im Verzeichnis aufgeführt. Was kann ich tun?

Meine Praktikumsschule ist nicht im Verzeichnis aufgeführt. Was kann ich tun?

Das Schulverzeichnis besteht aus mehreren Tabellenblättern und ist sortiert nach ABS, freie ABS, BS und freie BS. Falls Sie die gesuchte Schule nicht in dem Verzeichnis finden, Sie Ihr Praktikum in MV, nicht jedoch in Rostock sowie folgenden Orten absolvieren:

Admannshagen/Bargeshagen, Bentwisch, Broderstorf, Dummerstorf, Kavelstorf, Elmenhorst /Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Mönchhagen, Papendorf, Roggentin, Rövershagen
sonstige Umlandgemeinden von Rostock: Klein Kussewitz, Nienhagen, Pölchow, Poppendorf, Stäbelow, Ziesendorf

dann kontaktieren Sie uns bitte. Gern prüfen wir individuell ob eine Förderung möglich ist.

 

Ich kann oder möchte das Praktikum oder die SPÜ nicht antreten. Was ist zu tun?

Ich kann oder möchte das Praktikum oder die SPÜ nicht antreten. Was ist zu tun?

Sollten Sie das Praktikum oder die SPÜ nicht oder nur teilweise antreten, müssen Sie das ZLB, Frau Ladenthin bitte umgehend informieren. Bereits erhaltene Vorauszahlungen müssen zurückgezahlt werden.