Satzungsänderungsprozess
Die von der Bildungspolitik in Aussicht gestellte umfassendere Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes ist aktuell in der Verbandsanhörung. Das Land M-V hatte im Vorfeld mittels eines erweiterten Beirats u.a. die Universitäten, Hochschulen und das landesweiten ZLB eingeladen, partizipativ an der Novellierung teilzuhaben. Der Prozess wurde vorrangig beratend geführt unter Vorgabe von fünf Kategorien (Beratung, Studierbarkeit, Theorie-Praxis-Transfer, Durchlässigkeit, Einrichtungen & Strukturen), die im Koalitionsvertrag Eingang gefunden haben. Im laufenden Prozess wurden sowohl landesweit als auch universitätsintern verschiedene Stellungnahmen und Positionspapiere durch unterschiedliche Akteurs- und Interessengruppen erstellt.
Gemäß Zeitplan der Novellierung ist mit der Verabschiedung des Gesetzes im Mai 2025 zu rechnen. Seit dem 04.09.2024 liegt der Gesetzesentwurf vor und die Verbandsanhörung ist eröffnet. [Stellungnahmen der Universität Rostock]
Im Satzungsänderungsprozess - Teil 1 zum WiSe 22/23 wurden Anpassungen in den Bachelor-/Masterstudiengängen für die Lehramtsstudiengänge übernommen. Die Satzungsänderungen - Teil 2 sollen nunmehr Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes aufgreifen und weiterhin folgende inhaltliche Schwerpunkte berücksichtigen:
- Änderungen, aus den Akkreditierungsberichten, Peer-Review Verfahren
- Stärkung der Kompetenzorientierung in den Modulen,
- Querschnittsthemen (u.a.: Demokratiepädagogik, Medienbildung, BNE, ...)
- Ergebnisse aus dem Studiengangsmonitoring etc.
- Reduzierung der Lehrveranstaltungsüberschneidungen
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