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Informationen zum Erweitertes Führungszeugnis für Praktika und Schulpraktische Übungen

LESEN SIE DIESE INFORMATIONEN bitte aufmerksam und BIS ZUM ENDE DURCH!

Lehramt-Studierende benötigen für die SPÜ´s und alle Praktika ein Erweitertes Führungszeugnis, das in den Schulen und Einrichtungen vorzuweisen ist (Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) § 30a Absatz 1 Nr. 2b). Ein eFZ ist für Studierende der Uni-Rostock für das gesamte Studium gültig. Das erweiterte Führungszeugnis ist im Original vor Praktikumsbeginn persönlich bei der Anmeldung des ersten Praktikums im Praktikumsbüro vorzulegen. Um ein Erweitertes Führungszeugnis bei der Behörde beantragen zu können, muss Ihnen die Universität Rostock das Formular „Aufforderung zur Ausstellung eines Erweiterten Führungszeugnis (nach § 30a BZRG)“ aushändigen.

Der Beschluss der Bildungsministerin,

Die Gebühr für das erweiterte Führungszeugnis beträgt zurzeit 13,00 Euro und ist von den Studierenden zu tragen. Eine Ermäßigung oder Gebührenbefreiung ist nur bei bestehender Mittellosigkeit vorgesehen. Die Mittellosigkeit (z. B. BAföG-Berechtigung) ist der Behörde gegenüber in einer Einzelfallprüfung mit einem entsprechenden Antrag nachzuweisen (siehe Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis).

Um von den Gebühren befreit zu werden, müssen Sie die dementsprechenden Nachweise (bei Bafög die Bafög-Bescheinigung) zum Ortsamt mitbringen und das Dokument zusammen mit dem Antrag für das eFZ vorlegen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesjustizamtes BfJ - Detailsuche (bundesjustizamt.de).


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