Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes M-V ist in Vorbereitung

Das seit 2011 bestehende Lehrerbildungsgesetz M-V soll innerhalb der nächsten zwei Jahre novelliert werden. 

Schwerpunkte der Novellierung werden im Rahmen eines entsprechenden Gremiums diskutiert und in den nächsten Wochen und Monaten inhaltlich weiter ausgearbeitet. Das Gremium – ein so genannter „Erweiterter Beirat“ - setzt sich u.a. zusammen aus Vertreter*innen des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten sowie des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung, Hochschulleitungen, Studierendenvertreter*innen, Schulleitungen und Vertreter*innen des Direktoriums des Landesweiten Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung.

Der von den benannten Ministerien vorgestellte Zeitplan sieht vor, dass die Novellierung des Gesetzes bis Mitte 2024 abgeschlossen sein soll. Für das laufende Jahr ist die Erarbeitung einer Stärken-Schwächen-Analyse vorgesehen, um Ende 2022 konkrete Handlungsempfehlungen ableiten zu können. Ein erster Gesetzesentwurf soll dem Landtag Ende 2023 vorgelegt werden.

Als landesweites Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung werden wir diesen Prozess im Rahmen des o.g. Gremiums mit begleiten.
 


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