Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe als Orte der Förderung demokratischer Partizipationsfähigkeit

Vortrag und Diskussion mit Dr. Jutta Helm (Hochschule Neubrandenburg; Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung; Professorin für Theorien und Methoden Sozialer Arbeit mit Schwerpunkt Hilfen zur Erziehung) und Dr. Anja Schwertfeger (Universität Rostock; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Allgemeine Pädagogik und Sozialpädagogik)

Moderation: Prof. Dr. Matthias Müller (Hochschule Neubrandenburg; Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung; Professor für Pädagogik, Sozialpädagogik, Hilfen zur Erziehung)

Der sozialpädagogische Fachdiskurs weist dem Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und der Stärkung ihrer Selbstbestimmungsrechte im vielgestaltigen Berufsfeld der Kinder- und Jugendhilfe einen hohen Stellenwert zu. In langjährigen Fachdebatten und befördert durch die UN-Kinderrechtskonvention konnten im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) umfassende Rechte junger Menschen und ihrer Familien sowie verbindliche Partizipationsstrukturen und Beschwerderechte bis hin zur jüngsten Reform durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verankert werden. Allerdings scheint in der Praxis die Umsetzung von einrichtungsbezogenen Partizipationsformen, die Etablierung von Beschwerde- und Ombudsstellen sowie die Förderung von Demokratiekompetenz zwar in vielen Einzelinitiativen erprobt, jedoch nicht ausreichend und flächendeckend umgesetzt zu sein. Auch wenn Ermöglichungsräume in einzelnen Arbeitsfeldern erstritten und geschaffen wurden, so bedarf die Förderung demokratischer Partizipationsfähigkeit in einer demokratisch verstandenen (Beschwerde- bzw. Konflikt-)Kultur insbesondere auch im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern einer weiteren Stärkung der Selbstbestimmungsrechte Heranwachsender, um die strukturell bedingten Asymmetrien im Feld der Kinder- und Jugendhilfe auszubalancieren, demokratiebildende Prozesse in der Lebenswelt der Adressat*innen, aber auch in professionellen Ansätzen der Kinder- und Jugendhilfe und einer selbstverpflichtenden Haltung der Fachkräfte zu verankern.


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