Reisekostenzuschüsse für Lehramtsstudierende - – nachträgliche Beantragung noch bis zum 31.12.2020 möglich
Achtung: Nur in der Übergangsphase, also bis zum 31.12.2020, haben Studierende die Möglichkeit rückwirkend Reisekostenzuschüsse zu beantragen.
Wurde im Zeitraum vom 01.08 bis 31.12.2020 ein Praktikum oder eine SPÜ an einer Schule im förderfähigen Raum absolviert, kann ein Reisekostenzuschuss im Praktikumsbüro beantragt werden.
Künftig, also ab dem 01.01.2021 gilt, dass vor Antritt des Praktikums/der SPÜ ein entsprechender Antrag im Praktikumsbüro gestellt werden muss.
Alle notwendigen Informationen zum Antragsverfahren haben wir auf der Homepage des Praktikumsbüros unter der Rubrik „Reisekostenzuwendungen- Informationen/Formulare“ zur Verfügung gestellt.
Für weitere Rückfragen zur Reisekostenrichtlinie steht Frau Katja Ladenthin per E-Mail unter katja.ladenthin@uni-rostock.de oder telefonisch 0381/498-2911 zur Verfügung.
Euer ZLB/Praktikumsbüro-Team