Frequently Asked Questions (FAQ) - Allgemeines
zu den Praktika im Lehramtsstudium
Welche Unterlagen müssen zur Anmeldung eines Praktikums mitgebracht werden?
Bitte bringen Sie zur Anmeldung für alle Praktika folgende Unterlagen mit:
- das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular in elektronischer (Smartphone) Form
- das Original Ihres erweiterten Führungszeugnisses
- den Nachweis Ihres vollständigen Masernschutzes (Impfausweis oder ärztliche Bestätigung im Original)
Für Hauptpraktika
- den Nachweis über die Teilnahme der SPÜ´s. Wenn diese auf dem Anmeldeformular noch als nachweispflichtig aufgeführt sind, können Sie uns diese als Eintrag vom Prüfungsportal auf Ihrem Smartphone vorweisen. Sollte die Teilnahme noch nicht im Prüfungsportal gebucht sein, können Sie sich die Teilnahme an der SPÜ durch den Dozierenden per E-Mail bestätigen lassen und uns die Bestätigung ebenfalls elektronisch oder in ausgedruckter Form vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Praktika unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen erfordern. Welche das sind, können Sie in unseren Informationsblättern nachlesen. Liegen die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zur Anmeldung Ihres Praktikums noch nicht vor, müssen sie spätestens bis zum Praktikumsbeginn nachgewiesen werden. Erst wenn alle Nachweise vorliegen, können wir Ihnen Ihren Bestätigungsschein aushändigen.
Änderungen zum Orientierungspraktikum (Gym, RegS und SoPäd) ab SoSe24
Das Orientierungspraktikum für das Lehramt an Gymnasien, an Regionalen Schulen und für Sonderpädagogik wird ab Sommersemester 2024 in einer geänderten Form durchgeführt. Dies betrifft u. a. die Vorbereitungsveranstaltung, die dreiseitige Ausarbeitung, die Zielsetzung/ den Beobachtungsschwerpunkt und den Praktikumsbericht. Die Vergabe der Praktikumsplätze über das Losverfahren wird nicht verändert und erfolgt in gewohnter Art und Weise.
- Informationen zu Terminen und Fristen werden ab Ende Februar veröffentlicht.
- Alle weiteren Informationen werden in der ersten Veranstaltung bekannt gegeben.
Hauptpraktikum - Anmeldung des 2. Praktikumsteils
Haben Sie sich beim Anmelden des ersten Teils Ihres Hauptpraktikums nur für eine Schule angemeldet, so wird der zweite Teil des Hauptpraktikums lediglich per E-Mail im Praktikumsbüro angezeigt.
Sie schreiben uns an: praktikumsbuero.lehramtuni-rostockde
- die vollständigen Daten Ihrer Schule
- den genauen Praktikumszeitraum (von-bis)
Alle erforderlichen Nachweise für das Absolvieren des Hauptpraktikums werden von uns bei der Anmeldung des ersten Teils abgeglichen, daher ist ein persönliches Erscheinen im Praktikumsbüro nicht notwendig.
Ausnahmeregelung für das LA an Grundschulen zum Praktikumszeitraum WS2024
Praktikant:innen, die ein Hauptpraktikum an Grundschulen in MV im vorlesungsfreien Zeitraum zwischen dem ersten Schultag nach den Winterferien 2024 und dem letzten Tag vor den Osterferien absolvieren wollen, steht für diesen Zeitraum nur 5 Wochen zur Verfügung. Für diesen Zeitraum gilt die Ausnahmeregel, dass die 5 Wochen ausreichend wären, wenn in diesem Zeitraum alle Unterrichtsstunden, Hospitationsstunden und außerunterrichtlichen Stunden, die lt. Praktikumsordnung abgeleistet werden müssen, erbracht werden. Ist das nicht möglich, sollen die fehlenden Stunden nach den Osterferien an ausgewählten Tagen (da dann schon das neue Semester begonnen hat) nachgeholt werden. Wird das Hauptpraktikum in einem anderen Bundesland absolviert und der Zeitraum ähnlich liegt, wird wie in MV verfahren. In einigen Bundesländern steht der volle Zeitraum von 6 Wochen zur Verfügung, der dann vollständig absolviert werden muss.
Wir haben die Dozierenden, die Sie im Vorbereitungsseminar zum Hauptpraktikum betreuen, auf diesen Umstand hingewiesen, so dass alle Studierenden die gleichen Informationen erhalten.
Ausnahmeregelung zum 8. März 2024
gilt für Praktika im WS 2024 in MV und Berlin
In der nächsten Praxisphase, zwischen den Winter- und Osterferien 2024, liegt der 8. März, der in Berlin und MV ein gesetzlicher Feiertag ist. Feiertage sind nicht Bestandteil der Praktika. Grundsätzlich ist der Tag in Absprache mit der Schule/ Einrichtung nachzuarbeiten. In den letzten Tagen kam vermehrt die Nachfrage seitens der Studierenden, die im o. g. Zeitraum ein Praktikum absolvieren wollen. Sie wollten wissen, wie in diesem Fall zu verfahren ist.
In Absprache mit Frau Bartel haben wir folgende Regelung getroffen.
Sozial- und Orientierungspraktika: Die Studierenden regeln eigenständig mit der Leitung, wann der 08. März nachgeholt werden kann oder ob eine Ersatzleistung während des Praktikums möglich ist (diese wird dann dementsprechend auf dem Stundennachweis gekennzeichnet).
Hauptpraktika, wenn der Praktikumszeitraum vom 19.02 bis 22.03.2024 absolviert wird:
- Die Studierenden erfragen, ob in der Vorbereitungswoche die Möglichkeit besteht, an einem Tag an Lehrerkonferenzen, Teamsitzungen oder an der Vorbereitung für den Schulbeginn teilzunehmen bzw. mitzuwirken.
- Besteht diese Möglichkeit nicht, soll im Praktikumsverlauf eine zusätzliche Aufgabe, wie z.B. Unterstützung in einer AG oder bei der Hausaufgabenbetreuung im Nachmittagsbereich, die Mitwirkung am Morgenkreis o. ä., übernommen werden. Diese „Zusatzaufgabe“ ist auf den Stundennachweisen entsprechend zu kennzeichnen.
Anmeldung und Zulassung von Praktika
Wir weisen darauf hin, dass gemäß Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Rostock (RPO-LA) vom 11. November 2022 eine Modulprüfung, die ohne Zulassung abgelegt wird, unwirksam ist. Sie wird nicht bewertet und gilt als nicht unternommen.
Anerkennung von Tätigkeiten, die vor dem Studienbeginn erbracht wurden
Sozialpraktikum:Tätigkeiten aus sozialen Diensten, die vor Studienbeginn absolviert wurden, können für das Sozialpraktikum angerechnet werden. Die Tätigkeit dürfen ab Studienbeginn nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. (siehe: https://www.zlb.uni-rostock.de/storages/uni-rostock/ZLB/Studium/11_Praktikumsbuero_Lehramt/Praktikumsordnung_08.03.2021.pdf). Buchen Sie sich bitte eine unserer Sprechzeiten und kommen mit Ihren Original-Unterlagen ins Praktikumsbüro. Ob wir Ihre Tätigkeit als Sozialpraktikum anerkennen, entscheiden wir grundsätzlich nicht per E-Mail, sondern nur nach Sichtung Ihrer Originalunterlagen.
ACHTUNG! Studierende für das LA an Grundschulen, die ab dem WS20-21 ihr Studium begonnen haben, absolvieren kein Sozialpraktikum.
Abgeschlossene Ausbildung vor dem Studium
Eine vollständig abgeschlossene Berufsausbildung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich wird nach Vorlage des Originalzeugnisses als Sozialpraktikum (gemäß Anerkennungssatzung) vollständig anerkannt. Buchen Sie sich bitte eine unserer Sprechzeiten unter Sprechzeiten auf unserer Homepage und kommen mit Ihren Original-Zeugnis ins Praktikumsbüro.
Orientierungspraktikum und Hauptpraktikum
Schulpraktika können teilweise oder vollständig anerkannt werden, wenn diese im Rahmen eines Lehramtsstudiums an einer anderen Universität oder an der Universität Rostock erbracht wurden.
Buchen Sie sich bitte eine unserer Sprechzeiten und kommen mit Ihren Original-Unterlagen ins Praktikumsbüro.
Tätigkeiten als Vertretungslehrer werden nicht als Schulpraktika anerkannt.
Was muss beachtet werden, wenn das Praktikum im Semester stattfindet?
Grundsätzlich finden Praktika in der vorlesungsfreien Zeit statt. Im Semester können nur Praktika stattfinden, wenn die Studierenden keine Pflichtveranstaltungen im Semester versäumen. Die Bestätigung erfolgt auf diesem Formular und wird dem Praktikumsbüro zusammen bei der Anmeldung des Praktikums im Original mit Unterschrift und aktueller Datierung vorgelegt. Detaillierte Informationen zu allen Praktika finden Sie unter: Hinweise und Infoblätter für alle Praktika - Landesweites Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung Mecklenburg-Vorpommern (ZLB) - Universität Rostock (uni-rostock.de)
Masernschutzgesetz - Für wen gilt die Impfpflicht?
Die Impfpflicht gilt für Erwachsene, die in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäusern oder
Kindergärten arbeiten. Das betrifft dann auch Ehrenamtliche, Küchenpersonal oder Praktikanten. (www.bildung-mv.de)
Sehr geehrte Studierende,
ab sofort können Praktika in Schulen und Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen im gesamten Bundesgebiet
nur noch mit dem Nachweis einer gültigen Impfung gegen Masern absolviert werden. Genaue Informationen
können unter: https://www.bildung-mv.de/aktuell/2020/masernschutzgesetz-impfpflicht/ nachgelesen werden.
"Praxisjahr Schule" für LÄ Regionale Schulen und Gymnasium
Das Praxisjahr Schule wird durch die Hochschule Musik und Theater in Rostock von Herrn Dr. Piotraschke betreut.
Es beinhaltet alle Praktika und die SPÜ in beiden studierten Fächern.
Kontakt: Dr. Maximilian Piotraschke Maximilian.Piotraschkehmt-rostockde
Infos unter: rosa im Überblick - hmt ||| Hochschule für Musik und Theater Rostock (hmt-rostock.de)
hmt III Hochschule für Musik und Theater Rostock
Institut für Musikwissenschaft, Musikpädagogik und Theaterpädagogik
Beim St.-Katharinenstift 8 | 18055 Rostock
Praxisjahr Schule für das LA an Grundschulen
Das Praxisjahr Schule für das LA an Grundschulen wird betreut von:
- Institut für Grundschulen Frau Dr.Blumenthal yvonne.blumenthaluni-rostockde
-->Vor- und Nachbereitungsseminar für das Orientierungspraktikum
- Hochschule für Musik und Theater Rostock von Herrn Dr. Piotraschke Maximilian.Piotraschkehmt-rostockde
--> für den Praxisteil Orientierungs- und Hauptpraktikum und der SPÜ Musik
Infos unter: rosa im Überblick - hmt ||| Hochschule für Musik und Theater Rostock (hmt-rostock.de)
Einheitliche Regelungen zur Abgabe der Praktikumsberichte:
‐ Praktikumsbericht an rosahmt-rostockde versenden
‐ Gleichzeitig das Praktikumsbüro praktikumsbuero.lehramt@uni‐rostock.de in Kopie (CC) setzen.
‐ Folgende Unterlagen werden vom Studierenden zum Abgabetermin des Praktikumsberichts im Original im Praktikumsbüro eingereicht:
• Bestätigungsschein
• Selbstständigkeitserklärung händisch unterschrieben und aktuell datiert
• Stundennachweise vom Studierenden unterschrieben und von der Schulleitung gezeichnet und gestempelt
Hinweise für Studierende der Sonderpädagogik, die das Hauptpraktikum I (HP I) absolvieren wollen
Das Hauptpraktikum I wird bevorzugt an einer Förderschule absolviert. Ist es der/ dem Studierenden nicht möglich, einen Platz an einer Förderschule zu finden, kann das Hauptpraktikum I unter folgenden Bedingungen auch an einer Regelschule durchgeführt werden:
- Die Studierenden suchen sich selbst einen Praktikumsplatz an einer Regelschule.
- Die Studierenden erfragen, ob die Angebote der Schule den Anforderungen des HP I entsprechen. Da es sich um ein sonderpädagogisches Praktikum handelt, sollen sonderpädagogische Tätigkeitsfelder in der Regelschule erfahren werden. Das Praktikum sollte vorrangig von Lehrkräften für Sonderpädagogik begleitet werden.
- Vor der Anmeldung des Hauptpraktikums I bedarf es unbedingt der Absprache und Genehmigung mit Frau Dr. Eisfeld oder der/dem betreuenden Dozentin/en
- Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Regelschulen sind beispielsweise
- Kleingruppenförderung außerhalb des Regelunterrichts
- Diagnose-Förderklassen (DFK)
- Leseintensivmaßnahmen
- DaZ-Klassen
- Integrationsklassen
- etc.
In der vorlesungsfreien Zeit können Anmeldungen nur dann erfolgen, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen.
- die Teilnahme SPÜ in beiden Fächern für Hauptpraktika
- Vorbereitungsveranstaltungen für Orientierungspraktika
- das erweiterte Führungszeugnis im Original
- Nachweis vollständiger Masernschutz (Impfpass oder Originalbescheinigung des Arztes)
Ob dem Praktikumsbüro die Nachweise bereits vorliegen, sehen Sie, wenn Sie das Anmeldeformular ausfüllen.
Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig über die Erreichbarkeit der jeweiligen Tutor:innen und Dozent:innen. Gegebenenfalls lassen Sie sich die Teilnahme schon im Semester per E-Mail bestätigen.
Für LÄ Gym, RS: Der Tutor ist der Fachdidaktiker (Uni-Rostock) von einem der beiden studierten Fächer bzw. Fachrichtungen (Sopä).
- LA GSP: Der Tutor ist ein Dozent von dem Fach, das dem Studierenden von der Grundschulpädagogik zugeteilt wurde.
Unfallversicherung im Praktikum
Informationen dazu finden Sie hier.
Welche Unterlagen müssen zur Anmeldung eines Praktikums mitgebracht werden?
Bitte bringen Sie zur Anmeldung für alle Praktika folgende Unterlagen mit:
- das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular in elektronischer (Smartphone) Form
- das Original Ihres erweiterten Führungszeugnisses
- den Nachweis Ihres vollständigen Masernschutzes (Impfausweis oder ärztliche Bestätigung im Original)
Für Hauptpraktika
- den Nachweis über die Teilnahme der SPÜ´s. Wenn diese auf dem Anmeldeformular noch als nachweispflichtig aufgeführt sind, können Sie uns diese als Eintrag vom Prüfungsportal auf Ihrem Smartphone vorweisen. Sollte die Teilnahme noch nicht im Prüfungsportal gebucht sein, können Sie sich die Teilnahme an der SPÜ durch den Dozierenden per E-Mail bestätigen lassen und uns die Bestätigung ebenfalls elektronisch oder in ausgedruckter Form vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Praktika unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen erfordern. Welche das sind, können Sie in unseren Informationsblättern nachlesen. Liegen die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zur Anmeldung Ihres Praktikums noch nicht vor, müssen sie spätestens bis zum Praktikumsbeginn nachgewiesen werden. Erst wenn alle Nachweise vorliegen, können wir Ihnen Ihren Bestätigungsschein aushändigen.
Änderungen zum Orientierungspraktikum (Gym, RegS und SoPäd) ab SoSe24
Das Orientierungspraktikum für das Lehramt an Gymnasien, an Regionalen Schulen und für Sonderpädagogik wird ab Sommersemester 2024 in einer geänderten Form durchgeführt. Dies betrifft u. a. die Vorbereitungsveranstaltung, die dreiseitige Ausarbeitung, die Zielsetzung/ den Beobachtungsschwerpunkt und den Praktikumsbericht. Die Vergabe der Praktikumsplätze über das Losverfahren wird nicht verändert und erfolgt in gewohnter Art und Weise.
- Informationen zu Terminen und Fristen werden ab Ende Februar veröffentlicht.
- Alle weiteren Informationen werden in der ersten Veranstaltung bekannt gegeben.
Hauptpraktikum - Anmeldung des 2. Praktikumsteils
Haben Sie sich beim Anmelden des ersten Teils Ihres Hauptpraktikums nur für eine Schule angemeldet, so wird der zweite Teil des Hauptpraktikums lediglich per E-Mail im Praktikumsbüro angezeigt.
Sie schreiben uns an: praktikumsbuero.lehramtuni-rostockde
- die vollständigen Daten Ihrer Schule
- den genauen Praktikumszeitraum (von-bis)
Alle erforderlichen Nachweise für das Absolvieren des Hauptpraktikums werden von uns bei der Anmeldung des ersten Teils abgeglichen, daher ist ein persönliches Erscheinen im Praktikumsbüro nicht notwendig.
Ausnahmeregelung für das LA an Grundschulen zum Praktikumszeitraum WS2024
Praktikant:innen, die ein Hauptpraktikum an Grundschulen in MV im vorlesungsfreien Zeitraum zwischen dem ersten Schultag nach den Winterferien 2024 und dem letzten Tag vor den Osterferien absolvieren wollen, steht für diesen Zeitraum nur 5 Wochen zur Verfügung. Für diesen Zeitraum gilt die Ausnahmeregel, dass die 5 Wochen ausreichend wären, wenn in diesem Zeitraum alle Unterrichtsstunden, Hospitationsstunden und außerunterrichtlichen Stunden, die lt. Praktikumsordnung abgeleistet werden müssen, erbracht werden. Ist das nicht möglich, sollen die fehlenden Stunden nach den Osterferien an ausgewählten Tagen (da dann schon das neue Semester begonnen hat) nachgeholt werden. Wird das Hauptpraktikum in einem anderen Bundesland absolviert und der Zeitraum ähnlich liegt, wird wie in MV verfahren. In einigen Bundesländern steht der volle Zeitraum von 6 Wochen zur Verfügung, der dann vollständig absolviert werden muss.
Wir haben die Dozierenden, die Sie im Vorbereitungsseminar zum Hauptpraktikum betreuen, auf diesen Umstand hingewiesen, so dass alle Studierenden die gleichen Informationen erhalten.
Ausnahmeregelung zum 8. März 2024
gilt für Praktika im WS 2024 in MV und Berlin
In der nächsten Praxisphase, zwischen den Winter- und Osterferien 2024, liegt der 8. März, der in Berlin und MV ein gesetzlicher Feiertag ist. Feiertage sind nicht Bestandteil der Praktika. Grundsätzlich ist der Tag in Absprache mit der Schule/ Einrichtung nachzuarbeiten. In den letzten Tagen kam vermehrt die Nachfrage seitens der Studierenden, die im o. g. Zeitraum ein Praktikum absolvieren wollen. Sie wollten wissen, wie in diesem Fall zu verfahren ist.
In Absprache mit Frau Bartel haben wir folgende Regelung getroffen.
Sozial- und Orientierungspraktika: Die Studierenden regeln eigenständig mit der Leitung, wann der 08. März nachgeholt werden kann oder ob eine Ersatzleistung während des Praktikums möglich ist (diese wird dann dementsprechend auf dem Stundennachweis gekennzeichnet).
Hauptpraktika, wenn der Praktikumszeitraum vom 19.02 bis 22.03.2024 absolviert wird:
- Die Studierenden erfragen, ob in der Vorbereitungswoche die Möglichkeit besteht, an einem Tag an Lehrerkonferenzen, Teamsitzungen oder an der Vorbereitung für den Schulbeginn teilzunehmen bzw. mitzuwirken.
- Besteht diese Möglichkeit nicht, soll im Praktikumsverlauf eine zusätzliche Aufgabe, wie z.B. Unterstützung in einer AG oder bei der Hausaufgabenbetreuung im Nachmittagsbereich, die Mitwirkung am Morgenkreis o. ä., übernommen werden. Diese „Zusatzaufgabe“ ist auf den Stundennachweisen entsprechend zu kennzeichnen.
Anmeldung und Zulassung von Praktika
Wir weisen darauf hin, dass gemäß Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Rostock (RPO-LA) vom 11. November 2022 eine Modulprüfung, die ohne Zulassung abgelegt wird, unwirksam ist. Sie wird nicht bewertet und gilt als nicht unternommen.
Anerkennung von Tätigkeiten, die vor dem Studienbeginn erbracht wurden
Sozialpraktikum:Tätigkeiten aus sozialen Diensten, die vor Studienbeginn absolviert wurden, können für das Sozialpraktikum angerechnet werden. Die Tätigkeit dürfen ab Studienbeginn nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. (siehe: https://www.zlb.uni-rostock.de/storages/uni-rostock/ZLB/Studium/11_Praktikumsbuero_Lehramt/Praktikumsordnung_08.03.2021.pdf). Buchen Sie sich bitte eine unserer Sprechzeiten und kommen mit Ihren Original-Unterlagen ins Praktikumsbüro. Ob wir Ihre Tätigkeit als Sozialpraktikum anerkennen, entscheiden wir grundsätzlich nicht per E-Mail, sondern nur nach Sichtung Ihrer Originalunterlagen.
ACHTUNG! Studierende für das LA an Grundschulen, die ab dem WS20-21 ihr Studium begonnen haben, absolvieren kein Sozialpraktikum.
Abgeschlossene Ausbildung vor dem Studium
Eine vollständig abgeschlossene Berufsausbildung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich wird nach Vorlage des Originalzeugnisses als Sozialpraktikum (gemäß Anerkennungssatzung) vollständig anerkannt. Buchen Sie sich bitte eine unserer Sprechzeiten unter Sprechzeiten auf unserer Homepage und kommen mit Ihren Original-Zeugnis ins Praktikumsbüro.
Orientierungspraktikum und Hauptpraktikum
Schulpraktika können teilweise oder vollständig anerkannt werden, wenn diese im Rahmen eines Lehramtsstudiums an einer anderen Universität oder an der Universität Rostock erbracht wurden.
Buchen Sie sich bitte eine unserer Sprechzeiten und kommen mit Ihren Original-Unterlagen ins Praktikumsbüro.
Tätigkeiten als Vertretungslehrer werden nicht als Schulpraktika anerkannt.
Was muss beachtet werden, wenn das Praktikum im Semester stattfindet?
Grundsätzlich finden Praktika in der vorlesungsfreien Zeit statt. Im Semester können nur Praktika stattfinden, wenn die Studierenden keine Pflichtveranstaltungen im Semester versäumen. Die Bestätigung erfolgt auf diesem Formular und wird dem Praktikumsbüro zusammen bei der Anmeldung des Praktikums im Original mit Unterschrift und aktueller Datierung vorgelegt. Detaillierte Informationen zu allen Praktika finden Sie unter: Hinweise und Infoblätter für alle Praktika - Landesweites Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung Mecklenburg-Vorpommern (ZLB) - Universität Rostock (uni-rostock.de)
Masernschutzgesetz - Für wen gilt die Impfpflicht?
Die Impfpflicht gilt für Erwachsene, die in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäusern oder
Kindergärten arbeiten. Das betrifft dann auch Ehrenamtliche, Küchenpersonal oder Praktikanten. (www.bildung-mv.de)
Sehr geehrte Studierende,
ab sofort können Praktika in Schulen und Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen im gesamten Bundesgebiet
nur noch mit dem Nachweis einer gültigen Impfung gegen Masern absolviert werden. Genaue Informationen
können unter: https://www.bildung-mv.de/aktuell/2020/masernschutzgesetz-impfpflicht/ nachgelesen werden.
"Praxisjahr Schule" für LÄ Regionale Schulen und Gymnasium
Das Praxisjahr Schule wird durch die Hochschule Musik und Theater in Rostock von Herrn Dr. Piotraschke betreut.
Es beinhaltet alle Praktika und die SPÜ in beiden studierten Fächern.
Kontakt: Dr. Maximilian Piotraschke Maximilian.Piotraschkehmt-rostockde
Infos unter: rosa im Überblick - hmt ||| Hochschule für Musik und Theater Rostock (hmt-rostock.de)
hmt III Hochschule für Musik und Theater Rostock
Institut für Musikwissenschaft, Musikpädagogik und Theaterpädagogik
Beim St.-Katharinenstift 8 | 18055 Rostock
Praxisjahr Schule für das LA an Grundschulen
Das Praxisjahr Schule für das LA an Grundschulen wird betreut von:
- Institut für Grundschulen Frau Dr.Blumenthal yvonne.blumenthaluni-rostockde
-->Vor- und Nachbereitungsseminar für das Orientierungspraktikum
- Hochschule für Musik und Theater Rostock von Herrn Dr. Piotraschke Maximilian.Piotraschkehmt-rostockde
--> für den Praxisteil Orientierungs- und Hauptpraktikum und der SPÜ Musik
Infos unter: rosa im Überblick - hmt ||| Hochschule für Musik und Theater Rostock (hmt-rostock.de)
Einheitliche Regelungen zur Abgabe der Praktikumsberichte:
‐ Praktikumsbericht an rosahmt-rostockde versenden
‐ Gleichzeitig das Praktikumsbüro praktikumsbuero.lehramt@uni‐rostock.de in Kopie (CC) setzen.
‐ Folgende Unterlagen werden vom Studierenden zum Abgabetermin des Praktikumsberichts im Original im Praktikumsbüro eingereicht:
• Bestätigungsschein
• Selbstständigkeitserklärung händisch unterschrieben und aktuell datiert
• Stundennachweise vom Studierenden unterschrieben und von der Schulleitung gezeichnet und gestempelt
Hinweise für Studierende der Sonderpädagogik, die das Hauptpraktikum I (HP I) absolvieren wollen
Das Hauptpraktikum I wird bevorzugt an einer Förderschule absolviert. Ist es der/ dem Studierenden nicht möglich, einen Platz an einer Förderschule zu finden, kann das Hauptpraktikum I unter folgenden Bedingungen auch an einer Regelschule durchgeführt werden:
- Die Studierenden suchen sich selbst einen Praktikumsplatz an einer Regelschule.
- Die Studierenden erfragen, ob die Angebote der Schule den Anforderungen des HP I entsprechen. Da es sich um ein sonderpädagogisches Praktikum handelt, sollen sonderpädagogische Tätigkeitsfelder in der Regelschule erfahren werden. Das Praktikum sollte vorrangig von Lehrkräften für Sonderpädagogik begleitet werden.
- Vor der Anmeldung des Hauptpraktikums I bedarf es unbedingt der Absprache und Genehmigung mit Frau Dr. Eisfeld oder der/dem betreuenden Dozentin/en
- Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Regelschulen sind beispielsweise
- Kleingruppenförderung außerhalb des Regelunterrichts
- Diagnose-Förderklassen (DFK)
- Leseintensivmaßnahmen
- DaZ-Klassen
- Integrationsklassen
- etc.
In der vorlesungsfreien Zeit können Anmeldungen nur dann erfolgen, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen.
- die Teilnahme SPÜ in beiden Fächern für Hauptpraktika
- Vorbereitungsveranstaltungen für Orientierungspraktika
- das erweiterte Führungszeugnis im Original
- Nachweis vollständiger Masernschutz (Impfpass oder Originalbescheinigung des Arztes)
Ob dem Praktikumsbüro die Nachweise bereits vorliegen, sehen Sie, wenn Sie das Anmeldeformular ausfüllen.
Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig über die Erreichbarkeit der jeweiligen Tutor:innen und Dozent:innen. Gegebenenfalls lassen Sie sich die Teilnahme schon im Semester per E-Mail bestätigen.
Für LÄ Gym, RS: Der Tutor ist der Fachdidaktiker (Uni-Rostock) von einem der beiden studierten Fächer bzw. Fachrichtungen (Sopä).
- LA GSP: Der Tutor ist ein Dozent von dem Fach, das dem Studierenden von der Grundschulpädagogik zugeteilt wurde.
Unfallversicherung im Praktikum
Informationen dazu finden Sie hier.
Anwesenheit im Praktikum
Die Anwesenheitspflicht in den Praktika richtet sich grundsätzlich nach den in der Praktikumsordnung vorgegebenen Wochen. Eine Woche besteht aus 5 Arbeitstagen.
Es ist zu berücksichtigen, dass Feier- und Ferientage nicht als Praktikumstage zählen.
Der Umgang mit Fehltagen durch Krankheit regelt § 10 (2) der Praktikumsordnung.
Die in der Praktikumsordnung aufgeführte mindestens 4-Tage-Anwesenheitspflicht pro Woche findet nur bei dringenden und unaufschiebbaren universitären und privaten Terminen Anwendung.
Das bedeutet, dass die Studierenden z.B. in einem dreiwöchigen Schulpraktikum in der Regel 15 Tage in der Schule anwesend sind.
Wie lang ist eine Unterrichtsstunde?
Wie lang ist eine Unterrichtsstunde?
Für die in den Schulpraktika zu erbringen Hospitationsstunden und den Stunden des eigenen zu erteilenden Unterrichts gelten folgende Regelungen:
- Unterrichtsstunden mit einem Umfang bis zu 60 Minuten gelten als eine Unterrichtsstunde.
- Unterrichtsblöcke von 90 Minuten gelten als zwei Unterrichtsstunden.
Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall während des Praktikums?
- Praktikumseinrichtung und Praktikumsbüro sind unverzüglich zu informieren.
- Dem Praktikumsbüro ist per E-Mail der Krankheitsnachweis zu übermitteln.
- Absprache mit der Praktikumseinrichtung, wann die versäumten Tage nachgeholt werden und per E-Mail das Praktikumsbüro (konkretes Enddatum benennen!) benachrichtigen.
- Das Praktikumsbüro übermittelt den Bestätigungsschein mit dem geänderten Praktikumszeitraum.
Was sollten Sie tun, wenn sich der Praktikumszeitraum ändert?
Für alle Praktika erhalten Sie einen Bestätigungsschein -> ergeben sich im Praktikum zeitliche Änderungen, schreiben Sie uns die genauen Daten der Änderung per E-Mail und streichen Sie nicht auf den Bestätigungsschein eigenständig Daten durch -> wir bemühen uns immer zeitnah Ihr Anliegen zu bearbeiten.
Stundennachweis MUSTER
wenn Sie Fragen beim Ausfüllen des Stundennachweise haben können Sie sich an unserem ausgefüllten Muster orientieren. (MUSTER).
Was sind außerunterrichtliche schulische Veranstaltungen?
Ein Ziel der Schulpraktika ist es, sich mit dem Schulalltag und den damit verbundenen Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer vertraut zu machen und auseinanderzusetzen. Über den Unterricht hinaus gehören eine Vielzahl von Aufgaben zum Berufsbild einer Lehrerin/eines Lehrers. Zu den im Praktikum geforderten außerunterrichtlichen schulischen Veranstaltungen gehören alle Aktivitäten, die außerhalb des Unterrichts liegen, wie beispielsweise:
- Veranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer: Beratungen, Fachbereichssitzungen, Schülerkonferenzen, Weiterbildungen, Gremienarbeit u.a.
- Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler: Gespräche mit Schülerinnen und Schülern, Arbeitsgemeinschaften, Klassenaktivitäten, Nachhilfeangebote, Hausaufgabenbetreuung, Wandertage, Gremienarbeit, Veranstaltungen im Rahmen der Ganztagsbetreuung, Unterstützung im Hort (wenn die Schule und der Hort denselben Träger haben) u.a.
- Veranstaltungen für Eltern: Elternabende, Elternsprechstunden, Elterngespräche u.a.
- Organisatorische Hilfestellungen: Begleitung zu Veranstaltungen z.B. zum Schwimmen, Unterstützung der Schule bei besonderen Aktivitäten z.B. bei Festen, Einschulung u.a.
Anwesenheit im Praktikum
Die Anwesenheitspflicht in den Praktika richtet sich grundsätzlich nach den in der Praktikumsordnung vorgegebenen Wochen. Eine Woche besteht aus 5 Arbeitstagen.
Es ist zu berücksichtigen, dass Feier- und Ferientage nicht als Praktikumstage zählen.
Der Umgang mit Fehltagen durch Krankheit regelt § 10 (2) der Praktikumsordnung.
Die in der Praktikumsordnung aufgeführte mindestens 4-Tage-Anwesenheitspflicht pro Woche findet nur bei dringenden und unaufschiebbaren universitären und privaten Terminen Anwendung.
Das bedeutet, dass die Studierenden z.B. in einem dreiwöchigen Schulpraktikum in der Regel 15 Tage in der Schule anwesend sind.
Wie lang ist eine Unterrichtsstunde?
Wie lang ist eine Unterrichtsstunde?
Für die in den Schulpraktika zu erbringen Hospitationsstunden und den Stunden des eigenen zu erteilenden Unterrichts gelten folgende Regelungen:
- Unterrichtsstunden mit einem Umfang bis zu 60 Minuten gelten als eine Unterrichtsstunde.
- Unterrichtsblöcke von 90 Minuten gelten als zwei Unterrichtsstunden.
Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall während des Praktikums?
- Praktikumseinrichtung und Praktikumsbüro sind unverzüglich zu informieren.
- Dem Praktikumsbüro ist per E-Mail der Krankheitsnachweis zu übermitteln.
- Absprache mit der Praktikumseinrichtung, wann die versäumten Tage nachgeholt werden und per E-Mail das Praktikumsbüro (konkretes Enddatum benennen!) benachrichtigen.
- Das Praktikumsbüro übermittelt den Bestätigungsschein mit dem geänderten Praktikumszeitraum.
Was sollten Sie tun, wenn sich der Praktikumszeitraum ändert?
Für alle Praktika erhalten Sie einen Bestätigungsschein -> ergeben sich im Praktikum zeitliche Änderungen, schreiben Sie uns die genauen Daten der Änderung per E-Mail und streichen Sie nicht auf den Bestätigungsschein eigenständig Daten durch -> wir bemühen uns immer zeitnah Ihr Anliegen zu bearbeiten.
Stundennachweis MUSTER
wenn Sie Fragen beim Ausfüllen des Stundennachweise haben können Sie sich an unserem ausgefüllten Muster orientieren. (MUSTER).
Was sind außerunterrichtliche schulische Veranstaltungen?
Ein Ziel der Schulpraktika ist es, sich mit dem Schulalltag und den damit verbundenen Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer vertraut zu machen und auseinanderzusetzen. Über den Unterricht hinaus gehören eine Vielzahl von Aufgaben zum Berufsbild einer Lehrerin/eines Lehrers. Zu den im Praktikum geforderten außerunterrichtlichen schulischen Veranstaltungen gehören alle Aktivitäten, die außerhalb des Unterrichts liegen, wie beispielsweise:
- Veranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer: Beratungen, Fachbereichssitzungen, Schülerkonferenzen, Weiterbildungen, Gremienarbeit u.a.
- Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler: Gespräche mit Schülerinnen und Schülern, Arbeitsgemeinschaften, Klassenaktivitäten, Nachhilfeangebote, Hausaufgabenbetreuung, Wandertage, Gremienarbeit, Veranstaltungen im Rahmen der Ganztagsbetreuung, Unterstützung im Hort (wenn die Schule und der Hort denselben Träger haben) u.a.
- Veranstaltungen für Eltern: Elternabende, Elternsprechstunden, Elterngespräche u.a.
- Organisatorische Hilfestellungen: Begleitung zu Veranstaltungen z.B. zum Schwimmen, Unterstützung der Schule bei besonderen Aktivitäten z.B. bei Festen, Einschulung u.a.
Praktikumsberichte einreichen
Praktikumsdokumentationen sind fristgerecht in einer Mappe oder Hefter im Praktikumsbüro einzureichen!
Sie können unseren Briefkasten (auch für Ordner geeignet) vor unserem Büro Parkstraße 6, linker Aufgang, 3. OG nutzen oder Sie geben ihn in einem an uns beschrifteten Umschlag in der Poststelle in der Schwaanschen Str. 2 ab. Praktikumsdokumentationen können auch per Post an unsere Postanschrift gesendet werden. Zur Fristwahrung gilt der Poststempel.
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Falle des Verlustes des Briefes bzw. Päckchens auf dem Postweg der/die Studierende in der Nachweispflicht ist.
NICHT VERGESSEN!
- Vergessen Sie bitte nicht, folgende Unterlagen im ORIGINAL Ihrem Praktikumsbericht beizufügen:
- Bestätigungsschein von der Schulleitung gezeichnet und gestempelt
- Selbstständigkeitserklärung händisch unterschrieben und aktuell datiert
- alle geforderten Stundennachweise von der Schulleitung gezeichnet und gestempelt
Praktikumsberichte abholen
Praktikumsberichte alle Lehrämter
ab 04.04.2022 können Praktikumsberichte wieder persönlich abgeholt werden. Sobald von Tutoren bewertete Praktikumsdokumentationen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine automatische Benachrichtigung von unserem Datensystem.
Buchen Sie sich bitte zur Abholung Ihres Berichtes einen Termin für eine unserer Sprechzeiten.
Erfolgt keine Rückmeldung Ihrerseits, werden Berichte 4 Wochen nach der ersten E-Mailbenachrichtigung fachgerecht von uns vernichtet.
Sollte die Bewertung einer Praktikumsdokumentation negativ ausgefallen sein, senden wir Ihnen einen Bescheid mit dem neuen Abgabetermin für die Überarbeitung der Praktikumsdokumentation an Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Die Berichte können dann wie oben beschrieben, im Praktikumsbüro abgeholt werden.
Ist der Abgabetermin ein Sonn- oder Feiertag, ist die Praktikumsdokumentation bis zum nächsten Werktag 12:00 Uhr im Praktikumsbüro, Parkstraße 6 (Raum 306 im Dachgeschoss) abzugeben.
Ab 04.04.2022 können Praktikumsberichte auch persönlich im Praktikumsbüro abgegeben werden. Bitte buchen Sie dazu einen Termin für eine unsere Sprechzeiten.
Alternativ können Sie Ihre Praktikumsdokumentationen wie bisher in der Poststelle der Universität Rostock in der Schwaanschen Straße 2 in einem an uns beschrifteten Umschlag einreichen.
Öffnungszeiten der Poststelle:
Montag-Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 15.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 14.00 Uhr
Die Kollegen werden die Berichte mit einem Eingangsstempel versehen.
Oder Sie senden Ihre Praktikumsdokumentation per Post an unsere Postanschrift. Zur Fristwahrung gilt der Poststempel.
Ja, an unsere Postadresse:
Universität Rostock
Praktikumsbüro Lehramt
ZLB (Parkstrasse 6)
18051 Rostock
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Falle des Verlustes des Briefes bzw. Päckchens auf dem Postweg der/die Studierende in der Nachweispflicht ist.
Alle Praktikumsdokumentationen sind in Papierform (gedruckt und geheftet) abzugeben. Die Abgabe kann nicht elektronisch, z.B. per E-Mail erfolgen. Auch kann eine „Vorab-Einsendung“ per Mail nicht zur Wahrung der Abgabefrist genutzt werden.
Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall während der Erstellung der Praktikumsdokumentation?
- Der Krankheitsnachweis ist unverzüglich per E-Mail dem Praktikumsbüro zu übermitteln.
- Per E-Mail informiert das Praktikumsbüro über den neuen Abgabetermin.
Hier ist der Zeitraum vom letzten Praktikumstag bis zur Abgabe des Praktikumsberichts gemeint.
Praktikumsberichte einreichen
Praktikumsdokumentationen sind fristgerecht in einer Mappe oder Hefter im Praktikumsbüro einzureichen!
Sie können unseren Briefkasten (auch für Ordner geeignet) vor unserem Büro Parkstraße 6, linker Aufgang, 3. OG nutzen oder Sie geben ihn in einem an uns beschrifteten Umschlag in der Poststelle in der Schwaanschen Str. 2 ab. Praktikumsdokumentationen können auch per Post an unsere Postanschrift gesendet werden. Zur Fristwahrung gilt der Poststempel.
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Falle des Verlustes des Briefes bzw. Päckchens auf dem Postweg der/die Studierende in der Nachweispflicht ist.
NICHT VERGESSEN!
- Vergessen Sie bitte nicht, folgende Unterlagen im ORIGINAL Ihrem Praktikumsbericht beizufügen:
- Bestätigungsschein von der Schulleitung gezeichnet und gestempelt
- Selbstständigkeitserklärung händisch unterschrieben und aktuell datiert
- alle geforderten Stundennachweise von der Schulleitung gezeichnet und gestempelt
Praktikumsberichte abholen
Praktikumsberichte alle Lehrämter
ab 04.04.2022 können Praktikumsberichte wieder persönlich abgeholt werden. Sobald von Tutoren bewertete Praktikumsdokumentationen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine automatische Benachrichtigung von unserem Datensystem.
Buchen Sie sich bitte zur Abholung Ihres Berichtes einen Termin für eine unserer Sprechzeiten.
Erfolgt keine Rückmeldung Ihrerseits, werden Berichte 4 Wochen nach der ersten E-Mailbenachrichtigung fachgerecht von uns vernichtet.
Sollte die Bewertung einer Praktikumsdokumentation negativ ausgefallen sein, senden wir Ihnen einen Bescheid mit dem neuen Abgabetermin für die Überarbeitung der Praktikumsdokumentation an Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Die Berichte können dann wie oben beschrieben, im Praktikumsbüro abgeholt werden.
Ist der Abgabetermin ein Sonn- oder Feiertag, ist die Praktikumsdokumentation bis zum nächsten Werktag 12:00 Uhr im Praktikumsbüro, Parkstraße 6 (Raum 306 im Dachgeschoss) abzugeben.
Ab 04.04.2022 können Praktikumsberichte auch persönlich im Praktikumsbüro abgegeben werden. Bitte buchen Sie dazu einen Termin für eine unsere Sprechzeiten.
Alternativ können Sie Ihre Praktikumsdokumentationen wie bisher in der Poststelle der Universität Rostock in der Schwaanschen Straße 2 in einem an uns beschrifteten Umschlag einreichen.
Öffnungszeiten der Poststelle:
Montag-Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 15.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 14.00 Uhr
Die Kollegen werden die Berichte mit einem Eingangsstempel versehen.
Oder Sie senden Ihre Praktikumsdokumentation per Post an unsere Postanschrift. Zur Fristwahrung gilt der Poststempel.
Ja, an unsere Postadresse:
Universität Rostock
Praktikumsbüro Lehramt
ZLB (Parkstrasse 6)
18051 Rostock
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Falle des Verlustes des Briefes bzw. Päckchens auf dem Postweg der/die Studierende in der Nachweispflicht ist.
Alle Praktikumsdokumentationen sind in Papierform (gedruckt und geheftet) abzugeben. Die Abgabe kann nicht elektronisch, z.B. per E-Mail erfolgen. Auch kann eine „Vorab-Einsendung“ per Mail nicht zur Wahrung der Abgabefrist genutzt werden.
Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall während der Erstellung der Praktikumsdokumentation?
- Der Krankheitsnachweis ist unverzüglich per E-Mail dem Praktikumsbüro zu übermitteln.
- Per E-Mail informiert das Praktikumsbüro über den neuen Abgabetermin.
Hier ist der Zeitraum vom letzten Praktikumstag bis zur Abgabe des Praktikumsberichts gemeint.