Frequently Asked Questions (FAQ)

zu den Praktika im Lehramtsstudium

Vor dem Praktikum
Welche Unterlagen müssen zur Anmeldung mitgebracht werden?

Welche Unterlagen müssen zur Anmeldung mitgebracht werden?

Bitte bringen Sie zur Anmeldung für alle Praktika folgende Unterlagen mit:
- das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular in elektronischer (Smartphone) Form
- das Original Ihres erweiterten Führungszeugnisses
- den Nachweis Ihres vollständigen Masernschutzes (Impfausweis oder ärztliche Bestätigung im Original)

Für Hauptpraktika

- den Nachweis über die Teilnahme der SPÜ´s. Wenn diese auf dem Anmeldeformular noch als nachweispflichtig aufgeführt sind, können Sie uns diese als Eintrag vom Prüfungsportal auf Ihrem Smartphone vorweisen. Sollte die Teilnahme noch nicht im Prüfungsportal gebucht sein, können Sie sich die Teilnahme an der SPÜ durch den Dozierenden per E-Mail bestätigen lassen und uns die Bestätigung ebenfalls elektronisch oder in ausgedruckter Form vorlegen. 

Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Praktika unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen erfordern. Welche das sind, können Sie in unseren Informationsblättern nachlesen. Liegen die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zur Anmeldung Ihres Praktikums noch nicht vor, müssen sie spätestens bis zum Praktikumsbeginn nachgewiesen werden. Erst wenn alle Nachweise vorliegen, können wir Ihnen Ihren Bestätigungsschein aushändigen.

Wann kann die Anmeldung zum Praktikum per E-Mail erfolgen?
Hauptpraktika I und II für das LA Sonderpädagogik

Hauptpraktika I und II für das LA Sonderpädagogik

Orientierungspraktikum LÄ für die LÄ Regionale Schulen, Gymnasium und Sonderpädagogik

Orientierungspraktikum LÄ für die LÄ Regionale Schulen, Gymnasium und Sonderpädagogik

Hauptpraktikum für das LA an Grundschulen

Hauptpraktikum für das LA an Grundschulen

Übergangspraktikum für das LA an Grundschulen

Übergangspraktikum für das LA an Grundschulen

Hauptpraktikum - Anmeldung des 2. Praktikumsteils

Hauptpraktikum - Anmeldung des 2. Praktikumsteils

LA RegS und Gym

Haben Sie sich beim Anmelden des ersten Teils Ihres Hauptpraktikums nur für eine Schule angemeldet, so wird der zweite Teil des Hauptpraktikums lediglich per E-Mail im Praktikumsbüro angezeigt.

Sie schreiben uns an: praktikumsbuero.lehramt@uni-rostock.de

- die vollständigen Daten Ihrer Schule
- den genauen Praktikumszeitraum (von-bis)

Alle erforderlichen Nachweise für das Absolvieren des Hauptpraktikums werden von uns bei der Anmeldung des ersten Teils abgeglichen, daher ist ein persönliches Erscheinen im Praktikumsbüro nicht notwendig.

Anmeldung und Zulassung von Praktika

Anmeldung und Zulassung von Praktika

Alle Praktika sind vor Beginn des Praktikums über das Anmeldeportal für alle Praktika anzumelden!

Wir weisen darauf hin, dass gemäß Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Rostock (RPO-LA) vom 11. November 2022 eine Modulprüfung, die ohne Zulassung abgelegt wird, unwirksam ist. Sie wird nicht bewertet und gilt als nicht unternommen.

Anerkennung von Leistungen für Praktika

Anerkennung von Leistungen für Praktika

Anerkennung von Tätigkeiten, die vor dem Studienbeginn erbracht wurden

Sozialpraktikum:Tätigkeiten aus sozialen Diensten, die vor Studienbeginn absolviert wurden, können für das Sozialpraktikum angerechnet werden. Die Tätigkeit dürfen ab Studienbeginn nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. (siehe: https://www.zlb.uni-rostock.de/storages/uni-rostock/ZLB/Studium/11_Praktikumsbuero_Lehramt/Praktikumsordnung_08.03.2021.pdf). Buchen Sie sich bitte eine unserer Sprechzeiten (diese finden Sie auf unserer Startseite) und kommen mit Ihren Original-Unterlagen ins Praktikumsbüro. Ob wir Ihre Tätigkeit als Sozialpraktikum anerkennen, entscheiden wir grundsätzlich nicht per E-Mail, sondern nur nach Sichtung Ihrer Originalunterlagen. 
ACHTUNG! Studierende für das LA an Grundschulen, die ab dem WS20-21 ihr Studium begonnen haben, absolvieren kein Sozialpraktikum.

Abgeschlossene Ausbildung vor dem Studium

Eine vollständig abgeschlossene Berufsausbildung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich wird nach Vorlage des Originalzeugnisses als Sozialpraktikum (gemäß Anerkennungssatzung) vollständig anerkannt. Buchen Sie sich bitte eine unserer Sprechzeiten (diese finden Sie auf unserer Startseite) und kommen mit Ihren Original-Zeugnis ins Praktikumsbüro.

Orientierungspraktikum und Hauptpraktikum

Schulpraktika können teilweise oder vollständig anerkannt werden, wenn diese im Rahmen eines Lehramtsstudiums an einer anderen Universität oder an der Universität Rostock erbracht wurden.
Buchen Sie sich bitte eine unserer Sprechzeiten (diese finden Sie auf unserer Startseite) und kommen mit Ihren Original-Unterlagen ins Praktikumsbüro.  
Tätigkeiten als Vertretungslehrer werden nicht als Schulpraktika anerkannt.

Eigenständig organisierte Praktika

Eigenständig organisierte Praktika

Hinweise zur Anmeldung von eigenständig organisierten Praktika

Praktikumsplätze, die eigenständig organisiert werden (in anderen Bundesländern und Plätze in MV, die nicht im Losverfahren vergeben werden) werden wie folgt angemeldet:

  • der Praktikumszeitraum wird vor der Anmeldung mit der ausgewählten Schule abgesprochen
  • alle Zugangsvoraussetzungen für das entsprechende Praktikum müssen erfüllt sein (z. B. Vorbereitungsseminar, Lehrveranstaltungen, SPÜ)
  • erweitertes Führungszeugnis und vollständiger Masernschutz ist vorhanden
  • Anmeldeformular kann ausgefüllt werden (bitte nicht vergessen, es auch abzusenden)
  • Termin für eine Sprechzeit können Sie über unsere Startseite buchen
  • Praktikum wird persönlich mit allen Unterlagen im Praktikumsbüro angemeldet 

Wir weisen darauf hin, dass gemäß Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Rostock (RPO-LA) vom 11. November 2022 eine Modulprüfung, die ohne Zulassung abgelegt wird, unwirksam ist. Sie wird nicht bewertet und gilt als nicht unternommen.

Was muss beachtet werden, wenn das Praktikum im Semester stattfindet?

Was muss beachtet werden, wenn das Praktikum im Semester stattfindet?

Grundsätzlich finden Praktika in der vorlesungsfreien Zeit statt. Im Semester können nur Praktika stattfinden, wenn die Studierenden keine Pflichtveranstaltungen im Semester versäumen. Die Bestätigung erfolgt auf diesem Formular und wird dem Praktikumsbüro zusammen bei der Anmeldung des Praktikums im Original mit Unterschrift und aktueller Datierung vorgelegt. De­tail­lierte Informationen zu allen Praktika finden Sie unter: Hinweise und Infoblätter für alle Praktika

Masernschutzgesetz - Für wen gilt die Impfpflicht?

Masernschutzgesetz - Für wen gilt die Impfpflicht?

Die Impfpflicht gilt für Erwachsene, die in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäusern oder
Kindergärten arbeiten. Das betrifft dann auch Ehrenamtliche, Küchenpersonal oder Praktikanten. (www.bildung-mv.de)

Sehr geehrte Studierende,

ab sofort können Praktika in Schulen und Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen im gesamten Bundesgebiet
nur noch mit dem Nachweis einer gültigen Impfung gegen Masern absolviert werden. Genaue Informationen
können unter: https://www.bildung-mv.de nachgelesen werden.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie sich in der vorlesungsfreien Zeit anmelden?

Was müssen Sie beachten, wenn Sie sich in der vorlesungsfreien Zeit anmelden?

In der vorlesungsfreien Zeit können Anmeldungen nur dann erfolgen, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen.
- die Teilnahme SPÜ in beiden Fächern für Hauptpraktika
- Vorbereitungsveranstaltungen für Orientierungspraktika
- das erweiterte Führungszeugnis im Original
- Nachweis vollständiger Masernschutz (Impfpass oder Originalbescheinigung des Arztes)

Ob dem Praktikumsbüro die Nachweise bereits vorliegen, sehen Sie, wenn Sie das Anmeldeformular ausfüllen.
Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig über die Erreichbarkeit der jeweiligen Tutor:innen und Dozent:innen. Gegebenenfalls lassen Sie sich die Teilnahme schon im Semester per E-Mail bestätigen.

Was ist ein Tutor?

Was ist ein Tutor?

  • Für LÄ Gym, RS: Der Tutor ist der Fachdidaktiker (Uni-Rostock) von einem der beiden studierten Fächer bzw. Fachrichtungen (Sopä). 

  • LA GSP: Der Tutor ist ein Dozent von dem Fach, das dem Studierenden von der Grundschulpädagogik zugeteilt wurde.
Unfallversicherung im Praktikum

Unfallversicherung im Praktikum

Informationen dazu finden Sie hier.

Masernschutz und Ringelröten

Masernschutz und Ringelröten

Masernschutz:

Informationen zum Masernschutzgesetz.

 

Ringelröten

Wichtige Information für Studierende, die während ihrer Schwangerschaft Praktika ablegen

Gemäß § 10 (11) Mutterschutzgesetz gelten für Beschäftigungen mit Kindern Einschränkungen.

Schwangere Studierende sind verpflichtet, dem Praktikumsbüro ihre Immunität gegen Ringelröteln unverzüglich nachzuweisen. Das Praktikum ist bei fehlender Immunität gegen Ringelröteln zu unterbrechen. Die Immunitätsuntersuchung kann über den betriebsärztlichen Dienst der Universität Rostock erfolgen.

Während des Praktikums
Anwesenheit im Praktikum

Anwesenheit im Praktikum

Die Anwesenheitspflicht in den Praktika richtet sich grundsätzlich nach den in der Praktikumsordnung vorgegebenen Wochen. Eine Woche besteht aus 5 Arbeitstagen.

Es ist zu berücksichtigen, dass Ferientage nicht als Praktikumstage zählen.

Der Umgang mit Fehltagen durch Krankheit regelt § 10 (2) der Praktikumsordnung.

Die in der Praktikumsordnung aufgeführte mindestens 4-Tage-Anwesenheitspflicht pro Woche findet nur bei dringenden und unaufschiebbaren universitären und privaten Terminen Anwendung.

Das bedeutet, dass die Studierenden z.B. in einem dreiwöchigen Schulpraktikum in der Regel 15 Tage in der Schule anwesend sind.

Regelung zu Feiertagen

Regelung zu Feiertagen

Gesetzliche Feiertage im Praktikum sind nicht nachzuholen.

Regelung zur Unterrichtsstunde

Regelung zur Unterrichtsstunde

Da an Schulen verschiedene Zeitumfänge einer Unterrichtsstunde vorherrschen, wird die Praktikumsordnung wie folgt spezifiziert:

  1. Der Zeitumfang einer Unterrichtsstunde in der Praktikumsordnung wird auf 45 Minuten definiert.
  2. Der Mindestumfang der Hospitations- und Unterrichtsstunden ergibt sich aus der Multiplikation der Anzahl der im Praktikum abzuleistenden Stunden mit 45 Minuten.
  3. Es gilt der Zeitumfang der Unterrichtsstunde an der jeweiligen Schule.
  4. Die Unterrichtsstunden sind auf den Stundennachweisen zu dokumentieren.

Gemäß § 16 Abs. 6 der Praktikumsordnung für die Lehramtsstudiengänge sind 50 Unterrichtsstunden zu hospitieren.

Beispiel für Orientierungspraktikum LÄ RegS, Gym und Sopäd

Anforderung lt. Praktikumsordnung: 50 Std. x 45 min = 2250 min

Ist eine Unterrichtsstunde 60 min:    2250 min: 60 = 37,50 Std., die erbracht werden müssen.

Ist eine Unterrichtsstunde 90 min:    2250 min : 90 = 25 Std., die erbracht werden müssen.

Anmerkung: Eine Kombination verschiedener Zeitumfänge von Unterrichtsstunden ist möglich.

Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall während des Praktikums?

Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall während des Praktikums?

  1. Praktikumseinrichtung und Praktikumsbüro sind unverzüglich zu informieren.
  2. Dem Praktikumsbüro ist per E-Mail der Krankheitsnachweis zu übermitteln.
  3. Absprache mit der Praktikumseinrichtung, wann die versäumten Tage nachgeholt werden und per E-Mail das Praktikumsbüro (konkretes Enddatum benennen!) benachrichtigen.
  4. Das Praktikumsbüro übermittelt den Bestätigungsschein mit dem geänderten Praktikumszeitraum.
Was sollten Sie tun, wenn sich der Praktikumszeitraum ändert?

Was sollten Sie tun, wenn sich der Praktikumszeitraum ändert?

Für alle Praktika erhalten Sie einen Bestätigungsschein -> ergeben sich im Praktikum zeitliche Änderungen, schreiben Sie uns die genauen Daten der Änderung per E-Mail und streichen Sie nicht auf den Bestätigungsschein eigenständig Daten durch -> wir bemühen uns immer zeitnah Ihr Anliegen zu bearbeiten.

Stundennachweise Muster

Stundennachweise Muster

wenn Sie Fragen beim Ausfüllen des Stundennachweise haben können Sie sich an unserem ausgefüllten Muster orientieren. (MUSTER).

Was sind außerunterrichtliche schulische Veranstaltungen?

Was sind außerunterrichtliche schulische Veranstaltungen?

Ein Ziel der Schulpraktika ist es, sich mit dem Schulalltag und den damit verbundenen Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer vertraut zu machen und auseinanderzusetzen. Über den Unterricht hinaus gehören eine Vielzahl von Aufgaben zum Berufsbild einer Lehrerin/eines Lehrers. Zu den im Praktikum geforderten außerunterrichtlichen schulischen Veranstaltungen gehören alle Aktivitäten, die außerhalb des Unterrichts liegen, wie beispielsweise:

  • Veranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer: Beratungen, Fachbereichssitzungen, Schülerkonferenzen, Weiterbildungen, Gremienarbeit u.a.
  • Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler: Gespräche mit Schülerinnen und Schülern, Arbeitsgemeinschaften, Klassenaktivitäten, Nachhilfeangebote, Hausaufgabenbetreuung, Wandertage, Gremienarbeit, Veranstaltungen im Rahmen der Ganztagsbetreuung, Unterstützung im Hort (wenn die Schule und der Hort denselben Träger haben) u.a.
  • Veranstaltungen für Eltern: Elternabende, Elternsprechstunden, Elterngespräche u.a.
  • Organisatorische Hilfestellungen: Begleitung zu Veranstaltungen z.B. zum Schwimmen, Unterstützung der Schule bei besonderen Aktivitäten z.B. bei Festen, Einschulung u.a.
Nach dem Praktikum
Praktikumsdokumentation elektronisch oder per Post einreichen

Praktikumsdokumentation elektronisch oder per Post einreichen

Berichte zurückerhalten (gültig bis 13.10.2024)

Berichte zurückerhalten (gültig bis 13.10.2024)

Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall während der Erstellung der Praktikumsdokumentation?

Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall während der Erstellung der Praktikumsdokumentation?

  1. Der Krankheitsnachweis ist unverzüglich per E-Mail dem Praktikumsbüro zu übermitteln.
  2. Per E-Mail informiert das Praktikumsbüro über den neuen Abgabetermin.

Hier ist der Zeitraum vom letzten Praktikumstag bis zur Abgabe des Praktikumsberichts gemeint.