Frequently Asked Questions (FAQ)

zu den Praktika im Lehramtsstudium

Vor dem Praktikum
Welche Unterlagen müssen zur Anmeldung mitgebracht werden?

Welche Unterlagen müssen zur Anmeldung mitgebracht werden?

Bitte bringen Sie zur Anmeldung für alle Praktika folgende Unterlagen mit:
- das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular in elektronischer (Smartphone) Form
- das Original Ihres erweiterten Führungszeugnisses
- den Nachweis Ihres vollständigen Masernschutzes (Impfausweis oder ärztliche Bestätigung im Original)

Für Hauptpraktika

- den Nachweis über die Teilnahme der SPÜ´s. Wenn diese auf dem Anmeldeformular noch als nachweispflichtig aufgeführt sind, können Sie uns diese als Eintrag vom Prüfungsportal auf Ihrem Smartphone vorweisen. Sollte die Teilnahme noch nicht im Prüfungsportal gebucht sein, können Sie sich die Teilnahme an der SPÜ durch den Dozierenden per E-Mail bestätigen lassen und uns die Bestätigung ebenfalls elektronisch oder in ausgedruckter Form vorlegen. 

Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Praktika unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen erfordern. Welche das sind, können Sie in unseren Informationsblättern nachlesen. Liegen die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zur Anmeldung Ihres Praktikums noch nicht vor, müssen sie spätestens bis zum Praktikumsbeginn nachgewiesen werden. Erst wenn alle Nachweise vorliegen, können wir Ihnen Ihren Bestätigungsschein aushändigen.

Hauptpraktikum - Anmeldung des 2. Praktikumsteils

Hauptpraktikum - Anmeldung des 2. Praktikumsteils

LA RegS und Gym

Haben Sie sich beim Anmelden des ersten Teils Ihres Hauptpraktikums nur für eine Schule angemeldet, so wird der zweite Teil des Hauptpraktikums lediglich per E-Mail im Praktikumsbüro angezeigt.

Sie schreiben uns an: praktikumsbuero.lehramt@uni-rostock.de

- die vollständigen Daten Ihrer Schule
- den genauen Praktikumszeitraum (von-bis)

Alle erforderlichen Nachweise für das Absolvieren des Hauptpraktikums werden von uns bei der Anmeldung des ersten Teils abgeglichen, daher ist ein persönliches Erscheinen im Praktikumsbüro nicht notwendig.

Anmeldung und Zulassung von Praktika

Anmeldung und Zulassung von Praktika

Alle Praktika sind vor Beginn des Praktikums über das Portal Anmeldungen und Einschreibetermine für alle Praktika - Homepage des Praktikumsbüros (ZLB) anzumelden!

Wir weisen darauf hin, dass gemäß Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Rostock (RPO-LA) vom 11. November 2022 eine Modulprüfung, die ohne Zulassung abgelegt wird, unwirksam ist. Sie wird nicht bewertet und gilt als nicht unternommen.

Anerkennung von Leistungen für Praktika

Anerkennung von Leistungen für Praktika

Anerkennung von Tätigkeiten, die vor dem Studienbeginn erbracht wurden

Sozialpraktikum:Tätigkeiten aus sozialen Diensten, die vor Studienbeginn absolviert wurden, können für das Sozialpraktikum angerechnet werden. Die Tätigkeit dürfen ab Studienbeginn nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. (siehe: https://www.zlb.uni-rostock.de/storages/uni-rostock/ZLB/Studium/11_Praktikumsbuero_Lehramt/Praktikumsordnung_08.03.2021.pdf). Buchen Sie sich bitte eine unserer Sprechzeiten (diese finden Sie auf unserer Startseite) und kommen mit Ihren Original-Unterlagen ins Praktikumsbüro. Ob wir Ihre Tätigkeit als Sozialpraktikum anerkennen, entscheiden wir grundsätzlich nicht per E-Mail, sondern nur nach Sichtung Ihrer Originalunterlagen. 
ACHTUNG! Studierende für das LA an Grundschulen, die ab dem WS20-21 ihr Studium begonnen haben, absolvieren kein Sozialpraktikum.

Abgeschlossene Ausbildung vor dem Studium

Eine vollständig abgeschlossene Berufsausbildung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich wird nach Vorlage des Originalzeugnisses als Sozialpraktikum (gemäß Anerkennungssatzung) vollständig anerkannt. Buchen Sie sich bitte eine unserer Sprechzeiten (diese finden Sie auf unserer Startseite) und kommen mit Ihren Original-Zeugnis ins Praktikumsbüro.

Orientierungspraktikum und Hauptpraktikum

Schulpraktika können teilweise oder vollständig anerkannt werden, wenn diese im Rahmen eines Lehramtsstudiums an einer anderen Universität oder an der Universität Rostock erbracht wurden.
Buchen Sie sich bitte eine unserer Sprechzeiten (diese finden Sie auf unserer Startseite) und kommen mit Ihren Original-Unterlagen ins Praktikumsbüro.  
Tätigkeiten als Vertretungslehrer werden nicht als Schulpraktika anerkannt.

Eigenständig organisierte Praktika

Eigenständig organisierte Praktika

Hinweise zur Anmeldung von eigenständig organisierten Praktika

Praktikumsplätze, die eigenständig organisiert werden (in anderen Bundesländern und Plätze in MV, die nicht im Losverfahren vergeben werden) werden wie folgt angemeldet:

  • der Praktikumszeitraum wird vor der Anmeldung mit der ausgewählten Schule abgesprochen
  • alle Zugangsvoraussetzungen für das entsprechende Praktikum müssen erfüllt sein (z. B. Vorbereitungsseminar, Lehrveranstaltungen, SPÜ)
  • erweitertes Führungszeugnis und vollständiger Masernschutz ist vorhanden
  • Anmeldeformular kann ausgefüllt werden (bitte nicht vergessen, es auch abzusenden)
  • Termin für eine Sprechzeit können Sie über unsere Startseite buchen
  • Praktikum wird persönlich mit allen Unterlagen im Praktikumsbüro angemeldet 

Wir weisen darauf hin, dass gemäß Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Rostock (RPO-LA) vom 11. November 2022 eine Modulprüfung, die ohne Zulassung abgelegt wird, unwirksam ist. Sie wird nicht bewertet und gilt als nicht unternommen.

Was muss beachtet werden, wenn das Praktikum im Semester stattfindet?

Was muss beachtet werden, wenn das Praktikum im Semester stattfindet?

Grundsätzlich finden Praktika in der vorlesungsfreien Zeit statt. Im Semester können nur Praktika stattfinden, wenn die Studierenden keine Pflichtveranstaltungen im Semester versäumen. Die Bestätigung erfolgt auf diesem Formular und wird dem Praktikumsbüro zusammen bei der Anmeldung des Praktikums im Original mit Unterschrift und aktueller Datierung vorgelegt. De­tail­lierte Informationen zu allen Praktika finden Sie unter: Hinweise und Infoblätter für alle Praktika

Masernschutzgesetz - Für wen gilt die Impfpflicht?

Masernschutzgesetz - Für wen gilt die Impfpflicht?

Die Impfpflicht gilt für Erwachsene, die in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäusern oder
Kindergärten arbeiten. Das betrifft dann auch Ehrenamtliche, Küchenpersonal oder Praktikanten. (www.bildung-mv.de)

Sehr geehrte Studierende,

ab sofort können Praktika in Schulen und Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen im gesamten Bundesgebiet
nur noch mit dem Nachweis einer gültigen Impfung gegen Masern absolviert werden. Genaue Informationen
können unter: https://www.bildung-mv.de nachgelesen werden.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie sich in der vorlesungsfreien Zeit anmelden?

Was müssen Sie beachten, wenn Sie sich in der vorlesungsfreien Zeit anmelden?

In der vorlesungsfreien Zeit können Anmeldungen nur dann erfolgen, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen.
- die Teilnahme SPÜ in beiden Fächern für Hauptpraktika
- Vorbereitungsveranstaltungen für Orientierungspraktika
- das erweiterte Führungszeugnis im Original
- Nachweis vollständiger Masernschutz (Impfpass oder Originalbescheinigung des Arztes)

Ob dem Praktikumsbüro die Nachweise bereits vorliegen, sehen Sie, wenn Sie das Anmeldeformular ausfüllen.
Bitte informieren Sie sich daher frühzeitig über die Erreichbarkeit der jeweiligen Tutor:innen und Dozent:innen. Gegebenenfalls lassen Sie sich die Teilnahme schon im Semester per E-Mail bestätigen.

Was ist ein Tutor?

Was ist ein Tutor?

  • Für LÄ Gym, RS: Der Tutor ist der Fachdidaktiker (Uni-Rostock) von einem der beiden studierten Fächer bzw. Fachrichtungen (Sopä). 

  • LA GSP: Der Tutor ist ein Dozent von dem Fach, das dem Studierenden von der Grundschulpädagogik zugeteilt wurde.
Unfallversicherung im Praktikum

Unfallversicherung im Praktikum

Informationen dazu finden Sie hier.

Masernschutz und Ringelröten

Masernschutz und Ringelröten

Masernschutz:

Informationen zum Masernschutzgesetz.

 

Ringelröten

Wichtige Information für Studierende, die während ihrer Schwangerschaft Praktika ablegen

Gemäß § 10 (11) Mutterschutzgesetz gelten für Beschäftigungen mit Kindern Einschränkungen.

Schwangere Studierende sind verpflichtet, dem Praktikumsbüro ihre Immunität gegen Ringelröteln unverzüglich nachzuweisen. Das Praktikum ist bei fehlender Immunität gegen Ringelröteln zu unterbrechen. Die Immunitätsuntersuchung kann über den betriebsärztlichen Dienst der Universität Rostock erfolgen.

Während des Praktikums
Anwesenheit im Praktikum

Anwesenheit im Praktikum

Die Anwesenheitspflicht in den Praktika richtet sich grundsätzlich nach den in der Praktikumsordnung vorgegebenen Wochen. Eine Woche besteht aus 5 Arbeitstagen.

Es ist zu berücksichtigen, dass Brücken- und Ferientage nicht als Praktikumstage zählen.

Der Umgang mit Fehltagen durch Krankheit regelt § 10 (2) der Praktikumsordnung.

Die in der Praktikumsordnung aufgeführte mindestens 4-Tage-Anwesenheitspflicht pro Woche findet nur bei dringenden und unaufschiebbaren universitären und privaten Terminen Anwendung.

Das bedeutet, dass die Studierenden z.B. in einem dreiwöchigen Schulpraktikum in der Regel 15 Tage in der Schule anwesend sind.

Regelung zu Feiertagen

Regelung zu Feiertagen

Gesetzliche Feiertage im Praktikum sind nicht nachzuholen.

Regelung zur Unterrichtsstunde

Regelung zur Unterrichtsstunde

Da an Schulen verschiedene Zeitumfänge einer Unterrichtsstunde vorherrschen, wird die Praktikumsordnung wie folgt spezifiziert:

  1. Der Zeitumfang einer Unterrichtsstunde in der Praktikumsordnung wird auf 45 Minuten definiert.
  2. Der Mindestumfang der Hospitations- und Unterrichtsstunden ergibt sich aus der Multiplikation der Anzahl der im Praktikum abzuleistenden Stunden mit 45 Minuten.
  3. Es gilt der Zeitumfang der Unterrichtsstunde an der jeweiligen Schule.
  4. Die Unterrichtsstunden sind auf den Stundennachweisen zu dokumentieren.

Gemäß § 16 Abs. 6 der Praktikumsordnung für die Lehramtsstudiengänge sind 50 Unterrichtsstunden zu hospitieren.

Beispiel für Orientierungspraktikum LÄ RegS, Gym und Sopäd

Anforderung lt. Praktikumsordnung: 50 Std. x 45 min = 2250 min

Ist eine Unterrichtsstunde 60 min:    2250 min: 60 = 37,50 Std., die erbracht werden müssen.

Ist eine Unterrichtsstunde 90 min:    2250 min : 90 = 25 Std., die erbracht werden müssen.

Anmerkung: Eine Kombination verschiedener Zeitumfänge von Unterrichtsstunden ist möglich.

Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall während des Praktikums?

Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall während des Praktikums?

  1. Praktikumseinrichtung und Praktikumsbüro sind unverzüglich zu informieren.
  2. Dem Praktikumsbüro ist per E-Mail der Krankheitsnachweis zu übermitteln.
  3. Absprache mit der Praktikumseinrichtung, wann die versäumten Tage nachgeholt werden und per E-Mail das Praktikumsbüro (konkretes Enddatum benennen!) benachrichtigen.
  4. Das Praktikumsbüro übermittelt den Bestätigungsschein mit dem geänderten Praktikumszeitraum.
Was sollten Sie tun, wenn sich der Praktikumszeitraum ändert?

Was sollten Sie tun, wenn sich der Praktikumszeitraum ändert?

Für alle Praktika erhalten Sie einen Bestätigungsschein -> ergeben sich im Praktikum zeitliche Änderungen, schreiben Sie uns die genauen Daten der Änderung per E-Mail und streichen Sie nicht auf den Bestätigungsschein eigenständig Daten durch -> wir bemühen uns immer zeitnah Ihr Anliegen zu bearbeiten.

Stundennachweise Muster

Stundennachweise Muster

wenn Sie Fragen beim Ausfüllen des Stundennachweise haben können Sie sich an unserem ausgefüllten Muster orientieren. (MUSTER).

Was sind außerunterrichtliche schulische Veranstaltungen?

Was sind außerunterrichtliche schulische Veranstaltungen?

Ein Ziel der Schulpraktika ist es, sich mit dem Schulalltag und den damit verbundenen Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer vertraut zu machen und auseinanderzusetzen. Über den Unterricht hinaus gehören eine Vielzahl von Aufgaben zum Berufsbild einer Lehrerin/eines Lehrers. Zu den im Praktikum geforderten außerunterrichtlichen schulischen Veranstaltungen gehören alle Aktivitäten, die außerhalb des Unterrichts liegen, wie beispielsweise:

  • Veranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer: Beratungen, Fachbereichssitzungen, Schülerkonferenzen, Weiterbildungen, Gremienarbeit u.a.
  • Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler: Gespräche mit Schülerinnen und Schülern, Arbeitsgemeinschaften, Klassenaktivitäten, Nachhilfeangebote, Hausaufgabenbetreuung, Wandertage, Gremienarbeit, Veranstaltungen im Rahmen der Ganztagsbetreuung, Unterstützung im Hort (wenn die Schule und der Hort denselben Träger haben) u.a.
  • Veranstaltungen für Eltern: Elternabende, Elternsprechstunden, Elterngespräche u.a.
  • Organisatorische Hilfestellungen: Begleitung zu Veranstaltungen z.B. zum Schwimmen, Unterstützung der Schule bei besonderen Aktivitäten z.B. bei Festen, Einschulung u.a.
Nach dem Praktikum
Praktikumsberichte einreichen

Praktikumsberichte einreichen

Praktikumsdokumentationen sind fristgerecht in einer Mappe oder Hefter im Praktikumsbüro einzureichen!
Sie können unseren Briefkasten (auch für Ordner geeignet) vor unserem Büro Parkstraße 6, linker Aufgang, 3. OG nutzen oder Sie geben ihn in einem an uns beschrifteten Umschlag in der Poststelle in der Schwaanschen Str. 2 ab. Praktikumsdokumentationen können auch per Post an unsere Postanschrift gesendet werden. Zur Fristwahrung gilt der Poststempel.

Wir weisen Sie darauf hin, dass im Falle des Verlustes des Briefes bzw. Päckchens auf dem Postweg der/die Studierende in der Nachweispflicht ist.

NICHT VERGESSEN!

  • Vergessen Sie bitte nicht, folgende Unterlagen im ORIGINAL Ihrem Praktikumsbericht beizufügen:
    • Bestätigungsschein von der Schulleitung gezeichnet und gestempelt
    • Selbstständigkeitserklärung händisch unterschrieben und aktuell datiert
    • alle geforderten Stundennachweise von der Schulleitung gezeichnet und gestempelt
Praktikumsberichte abholen

Praktikumsberichte abholen

Praktikumsberichte alle Lehrämter

ab 04.04.2022 können Praktikumsberichte wieder persönlich abgeholt werden. Sobald von Tutoren bewertete Praktikumsdokumentationen bei uns eingegangen sind, erhalten Sie eine automatische Benachrichtigung von unserem Datensystem.

Buchen Sie sich bitte zur Abholung Ihres Berichtes einen Termin für eine unserer Sprechzeiten (diese finden Sie auf unserer Startseite).

Erfolgt keine Rückmeldung Ihrerseits, werden Berichte 4 Wochen nach der ersten E-Mailbenachrichtigung fachgerecht von uns vernichtet.

Sollte die Bewertung einer Praktikumsdokumentation negativ ausgefallen sein, senden wir Ihnen einen Bescheid mit dem neuen Abgabetermin für die Überarbeitung der Praktikumsdokumentation an Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Die Berichte können dann wie oben beschrieben, im Praktikumsbüro abgeholt werden.

Wann wird die Praktikumsdokumentation eingereicht, wenn der Abgabetermin auf ein Wochenende oder Feiertag fällt??

Wann wird die Praktikumsdokumentation eingereicht, wenn der Abgabetermin auf ein Wochenende oder Feiertag fällt??

Fällt der Abgabetermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist die Praktikumsdokumentation bis zum nächsten Werktag 12:00 Uhr im Praktikumsbüro, Parkstraße 6 (Raum 306 im Dachgeschoss) einzureichen.

Wo gebe ich meine Praktikumsdokumentation ab?

Wo gebe ich meine Praktikumsdokumentation ab?

Ab 04.04.2022 können Praktikumsberichte auch persönlich im Praktikumsbüro abgegeben werden. Bitte buchen Sie dazu einen Termin für eine unsere Sprechzeiten (diese finden Sie auf unserer Startseite). 

Alternativ können Sie Ihre Praktikumsdokumentationen wie bisher in der Poststelle der Universität Rostock in der Schwaanschen Straße 2 in einem an uns beschrifteten Umschlag einreichen.

Öffnungszeiten der Poststelle:

Montag-Donnerstag

08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 15.00 Uhr

Freitag

08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 14.00 Uhr

Die Kollegen werden die Berichte mit einem Eingangsstempel versehen.

Oder Sie senden Ihre Praktikumsdokumentation per Post an unsere Postanschrift. Zur Fristwahrung gilt der Poststempel.

Kann die Praktikumsdokumentation per Post geschickt werden?

Kann die Praktikumsdokumentation per Post geschickt werden?

Ja, an unsere Postadresse:  

Universität Rostock
Praktikumsbüro Lehramt
ZLB (Parkstrasse 6)

18051 Rostock

Wir weisen Sie darauf hin, dass im Falle des Verlustes des Briefes bzw. Päckchens auf dem Postweg der/die Studierende in der Nachweispflicht ist.

Kann die Praktikumsdokumentation elektronisch eingereicht werden?

Kann die Praktikumsdokumentation elektronisch eingereicht werden?

Alle Praktikumsdokumentationen sind in Papierform (gedruckt und geheftet) abzugeben. Die Abgabe kann nicht elektronisch, z.B. per E-Mail erfolgen. Auch kann eine „Vorab-Einsendung“ per Mail nicht zur Wahrung der Abgabefrist genutzt werden.

Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall während der Erstellung der Praktikumsdokumentation?

Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall während der Erstellung der Praktikumsdokumentation?

  1. Der Krankheitsnachweis ist unverzüglich per E-Mail dem Praktikumsbüro zu übermitteln.
  2. Per E-Mail informiert das Praktikumsbüro über den neuen Abgabetermin.

Hier ist der Zeitraum vom letzten Praktikumstag bis zur Abgabe des Praktikumsberichts gemeint.

Lehramtsspezifische FAQs

Grundschule
Ausnahmeregelung für das LA an Grundschulen zum Praktikumszeitraum WS2024

Ausnahmeregelung für das LA an Grundschulen zum Praktikumszeitraum WS2024

Praktikant:innen, die ein Hauptpraktikum an Grundschulen in MV im vorlesungsfreien Zeitraum zwischen dem ersten Schultag nach den Winterferien 2024 und dem letzten Tag vor den Osterferien absolvieren wollen, steht für diesen Zeitraum nur 5 Wochen zur Verfügung. Für diesen Zeitraum gilt die Ausnahmeregel, dass die 5 Wochen ausreichend wären, wenn in diesem Zeitraum alle Unterrichtsstunden, Hospitationsstunden und außerunterrichtlichen Stunden, die lt. Praktikumsordnung abgeleistet werden müssen, erbracht werden. Ist das nicht möglich, sollen die fehlenden Stunden nach den Osterferien an ausgewählten Tagen (da dann schon das neue Semester begonnen hat) nachgeholt werden. Wird das Hauptpraktikum in einem anderen Bundesland absolviert und der Zeitraum ähnlich liegt, wird wie in MV verfahren. In einigen Bundesländern steht der volle Zeitraum von 6 Wochen zur Verfügung, der dann vollständig absolviert werden muss.

Wir haben die Dozierenden, die Sie im Vorbereitungsseminar zum Hauptpraktikum betreuen, auf diesen Umstand hingewiesen, so dass alle Studierenden die gleichen Informationen erhalten.

Praxisjahr Schule für das LA an Grundschulen

Praxisjahr Schule für das LA an Grundschulen

Das Praxisjahr Schule für das LA an Grundschulen wird betreut von:
- Institut für Grundschulen Frau Dr.Blumenthal yvonne.blumenthal@uni-rostock.de 
  Nachbereitungsseminar für das Orientierungspraktikum
- Hochschule für Musik und Theater Rostock von Herrn Dr. Piotraschke Maximilian.Piotraschke@hmt-rostock.de 
   -->  für das Vorbereitungsseminar und den Praxisteil Orientierungs- und Hauptpraktikum und der SPÜ Musik 
Infos unter: rosa im Überblick - hmt ||| Hochschule für Musik und Theater Rostock (hmt-rostock.de)

Leitfaden

Einheitliche Regelungen zur Abgabe der Praktikumsberichte:

‐ Praktikumsbericht an rosa@hmt-rostock.de versenden
‐ Gleichzeitig das Praktikumsbüro praktikumsbuero.lehramt@uni‐rostock.de in Kopie (CC) setzen.
‐ Folgende Unterlagen werden vom Studierenden zum Abgabetermin des Praktikumsberichts im Original im Praktikumsbüro eingereicht:
• Bestätigungsschein
• Selbstständigkeitserklärung händisch    unterschrieben und aktuell datiert
• Stundennachweise vom Studierenden    unterschrieben und von der Schulleitung gezeichnet und gestempelt

Zu erbringende Leistungen für die Teilnehmer der "Summerschool"

Zu erbringende Leistungen für die Teilnehmer der "Summerschool"

Sehr geehrte Studierende der Grundschulpädagogik, 

da in letzter Zeit vermehrt Fragen zur Sommerschool aufkamen, stellen wir Ihnen diese Übersicht zu den zu erbringenden Leistungen zur Verfügung. Diese haben wir in Rücksprache mit Herrn Sebastian Fricke erstellt.

Fach-Zuordnung zum "Vorbereitungsseminar Hauptpraktikum SS 2024"

Fach-Zuordnung zum "Vorbereitungsseminar Hauptpraktikum SS 2024"

Nur für das LA an Grundschulen ab WS 20-21!

Zuteilung Fach "Vorbereitungsveranstaltung zum Hauptpraktikum SS 2024"

Regionale Schule und Gymnasium

Regelung zu den Drittfächern (Ergänzungsfach und Beifach) im Praktikum für LÄ Gym und RegS

  • Beifächer (Qualifikation für die Sekundarstufe 1 ohne Prüferlaubnis) und Ergänzungsfächer (volle Qualifikation des Fachs) sind zusätzliche Studiengänge.
  • Drittfächer sind für den Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums nicht notwendig.
  • Drittfächer werden bei Praktika nicht berücksichtigt.
  • Die Hospitations- und Unterrichtsstunden im Hauptpraktikum für LÄ Gym und RegS sind in den beiden erstgenannten Fächern zu absolvieren.
  • Unterrichtsstunden in den Bei- und Drittfächern sind nur fakultativ und können nur zusätzlich erbracht werden.
Hauptpraktikum für LÄ Gym und RegS

Hauptpraktikum für LÄ Gym und RegS

Hinweise zur Teilung des Hauptpraktikums in 2 Blöcke für LÄ Gym und RegS

Die neun Praktikumswochen können insgesamt in einem Block absolviert werden. Wird der 9-wöchige Block geteilt, trifft folgende Regelung zu:

Teilung des Zeitraums im Hauptpraktikum für LÄ Gym und RegS

  • Bei der zeitlichen Aufteilung des Hauptpraktikums für LÄ Gym und RegS ist darauf zu achten, dass beide Zeiträume als Block zu absolvieren sind.
  • Die Aussage „in der Vorlesungszeit eines Semesters semesterbegleitend an ausgewählten Schultagen“ in § 17 Abs. 4 der Praktikumsordnung für die Lehramtsstudiengänge ermöglicht nur die Absolvierung des Praktikums während der Vorlesungszeit.
  • Der Blockcharakter des Praktikums muss gewährleistet sein.
  • Die Anforderungen des Praktikums sind innerhalb des gewählten Blocks zu erfüllen.
  • Es ist grundsätzlich nicht möglich, den zweiten Block länger als in den Vorgaben vorgesehen zu gestalten.
  • Beim zweiten Teil besteht keine tägliche Anwesenheitspflicht.
"Praxisjahr Schule" für LÄ Regionale Schulen und Gymnasium

"Praxisjahr Schule" für LÄ Regionale Schulen und Gymnasium

Das Praxisjahr Schule wird durch die Hochschule Musik und Theater in Rostock von Herrn Dr. Piotraschke betreut.
Es beinhaltet alle Praktika und die SPÜ in beiden studierten Fächern.

Kontakt: Dr. Maximilian Piotraschke
Maximilian.Piotraschke@hmt-rostock.de 
Infos unter: rosa im Überblick - hmt ||| Hochschule für Musik und Theater Rostock (hmt-rostock.de)
hmt III Hochschule für Musik und Theater Rostock
Institut für Musikwissenschaft, Musikpädagogik und Theaterpädagogik
Beim St.-Katharinenstift 8 | 18055 Rostock

Sonderpädagogik
Hinweise für Studierende der Sonderpädagogik, die das Hauptpraktikum I (HP I) absolvieren wollen

Hinweise für Studierende der Sonderpädagogik, die das Hauptpraktikum I (HP I) absolvieren wollen

Das Hauptpraktikum I wird bevorzugt an einer Förderschule absolviert. Ist es der/ dem Studierenden nicht möglich, einen Platz an einer Förderschule zu finden, kann das Hauptpraktikum I unter folgenden  Bedingungen auch an einer Regelschule durchgeführt werden:

  • Die Studierenden suchen sich selbst einen Praktikumsplatz an einer Regelschule.
  • Die Studierenden erfragen, ob die Angebote der Schule den Anforderungen des HP I entsprechen. Da es sich um ein sonderpädagogisches Praktikum handelt, sollen sonderpädagogische Tätigkeitsfelder in der Regelschule erfahren werden. Das Praktikum sollte vorrangig von Lehrkräften für Sonderpädagogik begleitet werden.
  • Vor der Anmeldung des Hauptpraktikums I bedarf es unbedingt der Absprache und Genehmigung mit Frau Dr. Eisfeld oder der/dem betreuenden Dozentin/en
  • Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Regelschulen sind beispielsweise
    • Kleingruppenförderung außerhalb des Regelunterrichts
    • Diagnose-Förderklassen (DFK)
    • Leseintensivmaßnahmen
    • DaZ-Klassen
    • Integrationsklassen
    • etc.